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Modellauto-Affäre: Hubert Haderthauer wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagt

Modellauto-Affäre

Hubert Haderthauer wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagt

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    In der sogenannten Modellauto-Affäre hat die Staatsanwaltschaft den Ehemann der früheren  Staatskanzleichefin Christine Haderthauer wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagt.
    In der sogenannten Modellauto-Affäre hat die Staatsanwaltschaft den Ehemann der früheren Staatskanzleichefin Christine Haderthauer wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagt. Foto: Tobias Hase, dpa

    Die Staatsanwaltschaft München II hat Anklage gegen den Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer erhoben. Er soll seinen früheren Geschäftspartner Roger Ponton betrogen haben. Das teilt das Oberlandesgericht München mit. Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft dem Mann der früheren Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) Steuerhinterziehung zur Last.

    Es geht dabei um Sapor Modelltechnik, jene Firma die exklusive Oldtimer-Modelle vertrieb. Bis 2008 waren die Haderthauers nacheinander an ihr beteiligt. Dann hatte Hubert Haderthauer sie an den befreundeten Ingolstädter Heinrich S. verkauft. Als Haderthauer ausstieg, hatte er ohne dessen Wissen auch die Anteile Pontons mitverkauft. Später war es deshalb zum Vergleich gekommen. Den aber focht Ponton an, weil er sich „arglistig getäuscht“ fühlt. Er erstattete Anzeige.

    Haderthauer soll früheren Geschäftspartner betrogen haben

    Laut Staatsanwaltschaft soll Hubert Haderthauer „durch unvollständige beziehungsweise unrichtige Gewinnermittlungen“ dem früheren Mitgesellschafter Ponton im Rahmen der Gesellschaftsauseinandersetzung „einen niedrigeren Unternehmenswert vorgetäuscht haben und ihn auf diese Weise um insgesamt etwa 84.400 Euro geschädigt haben“. Ebenfalls wegen Betrugs angeklagt ist auch der Ingolstädter Anwalt, der seinerzeit den Vergleich zwischen Haderthauer und Ponton ausgehandelt hat.

    Der Verteidiger von Haderthauer, Norbert Scharf, erklärte: „Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben zu keiner verfahrensbeendenden Lösung geführt. Die Ansichten über die zuletzt noch behaupteten Vorwürfe waren zu unterschiedlich. Unser Mandant konnte einer Lösung ohne Hauptverhandlung deshalb nicht folgen. Er wird sich weiter verteidigen.“ Die 5. Strafkammer des Landgerichts München II muss nun prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Vorsitzender Richter ist Rupert Heindl – der Mann, der Uli Hoeneß verurteilte.

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