Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Pfefferspray: Ist Pfefferspray zur Selbstverteidigung wirklich sinnvoll?

Pfefferspray
17.01.2016

Ist Pfefferspray zur Selbstverteidigung wirklich sinnvoll?

Die Nachfrage nach Pfefferspray ist in Deutschland stark gestiegen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Seit den Übergriffen in Köln ist die Nachfrage nach Pfefferspray extrem gestiegen. Doch wie sinnvoll ist es zur Verteidigung? Und darf es überhaupt gegen Menschen eingesetzt werden?

Wie wirkt Pfefferspray?

Der Reizstoff im Pfefferspray hat gleich mehrere Wirkungen. Die Augen brennen und schließen sich krampfartig, wodurch Angreifer orientierungslos werden. Außerdem juckt die Haut und auch die Atmung wird gereizt, was Husten und Atemnot auslöst.

Was ist der Unterschied zu CS-Gas?

Während beim Pfefferspray der starke Reizstoff aus dem Chilistrauch gewonnen wird, wirkt das rein chemische CS-Gas deutlich milder.

Darf Pfefferspray überhaupt gegen Menschen eingesetzt werden?

Im Gegensatz zum milderen CS-Gas darf Pfefferspray nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Wer es gegen Menschen richtet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Einzige Ausnahme ist Notwehr. Dafür reicht es nach Angaben der Polizei aber nicht aus, sich beleidigt oder bedroht zu fühlen. Sprecher Robert Frank vom Polizeipräsidium im Augsburg erklärt: "Der Angreifer muss mich schon aktiv körperlich angehen, damit ich Pfefferspray einsetzen darf."

Ist Pfefferspray zur Verteidigung sinnvoll?

Die Polizei rät generell von Pfefferspray ab. "Mehr Sicherheit dadurch ist ein Trugschluss", sagt Sprecher Robert Frank. Denn für den effektiven Einsatz müsse der Umgang damit trainiert werden. "Auch Polizisten üben erst einmal lange an Dummys, bevor sie es einsetzen können", führt Frank aus. Bei Pfefferspray sei die Gefahr groß, sich selbst zu treffen. Leichter Gegenwind reiche dafür schon aus - vor allem bei Sprühnebel statt eines konzentrierten Strahls. Außerdem könne das Spray beispielsweise von Lederjacken zurückspritzen.

Darf es überall mitgeführt werden?

Nicht nur beim Einsatz von Pfefferspray muss viel beachtet werden, sondern auch schon beim Mitführen. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Demonstrationen sowie in Discos ist es in der Regel verboten.

Ist die Nachfrage nach den Übergriffen in Köln wirklich gestiegen?

Händler bestätigen, dass seit den Übergriffen in Köln deutlich mehr Pfefferspray gekauft wird. Ingo Meinhard, Geschäftsführer des Waffenhändler-Verbands VDB, sagt: "Wegen der Terror-Anschläge in Paris war die Nachfrage schon vorher sehr hoch, seit den Vorfällen in Köln hat sie aber noch einmal extrem zugenommen." Manche Geschäften hätten ihm von regelrechten Warteschlangen berichtet.

Was muss beim Kaufen von Pfefferspray beachtet werden?

Das frei verkäufliche Pfefferspray ist als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet. Es unterliegt nicht dem Waffengesetz und darf daher von jedem in Deutschland gekauft werden. Fehlt dieser Aufdruck, dann fällt das Pfefferspray in Deutschland unter das Waffengesetz und ist damit nicht ohne Weiteres erlaubt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.01.2016

Darf Pfefferspray überhaupt gegen Menschen eingesetzt werden?

Welch eine Frage. Natürlich sollte jeder der sich schlecht gegenüber unseren Frauen benimmt, bekommt eine Ladung bekommen.

19.01.2016

Was soll das ?, sollen unsere Frauen sich nicht wehren und Reihenweise vergewaltigen lassen. Wenn man keine Frau angreift, dann hat man auch nichts zu beführten.

Unsere Frauen haben recht wenn sie sich wehren, und jeder der sich nicht zusammen nehmen hat, ist selber schuld.

Frauen macht weiter, wehrt euch, ihr seit doch kein Freiwild !

17.01.2016

Okay, ich bin bereit die Augsburger Allgemeine in Zukunft zu beraten, wenn es um solche Berichte geht.

17.01.2016

Das auf dem Bild gezeigte Pfefferspray (edit) wird in meinem Geschäft angeboten. Da es sich um ein Tierabwehrspray handelt und in Versionen zwischen 2 million und 3 million scoville heat units (Chilli-Extrakt) erhältlich ist, wird als Treibmittel eine ölige Flüssigkeit verwendet. Dadurch ist das Gemisch schwerer als Luft und fällt wie ein Regen, Wolken die zurück kommen gibt es bei Sprays auf OWasserbasis. Das empfehle ich nicht. Obige Aussage der Polizei ist falsch, das (edit)Spray kommt nicht bei leichtem Wind zurück. Weiterhin darf Pfefferspray erst an Personen ab achtzehn Jahren verkauft werden. Der Bericht stotzt vor Fehlern, ich bedaure, dass in solchen redaktionellen Berichten ständig falsche Angaben gemacht werden.



(Hinweis der Moderation: Ihre Kritik wurde an die Redaktion weitergeleitet/Werbung für Ihr Geschäft wurde entfernt/Bitte beachten Sie unsere Regeln)







17.01.2016

Es ist richtig,sich mit Pfefferspray oder ähnlichem auszustatten nach den Vorfällen der letzten Wochen. ( Köln - Stuttgart -Hamburg -Kühbach u.s.w. ) Eigenschutz ist besser als kein SCHUTZ.

17.01.2016

Richtig? Ich setze auf Fitness.

17.01.2016

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Angst der Menschen begründet ist. Alle 3 Gewalten sind in Deutschland aktiv an Vertuschungshandlungen beteiligt - der nächste Skandal kocht gerade in NRW hoch.

Die Gefahr geht vielfach von Billiggeräten und fehlendem Willen/Geiz zu Trainingsschüssen aus. Wer eine Waffe kauft sollte das akzeptieren; ansonsten sind Schallwaffen oder Stinkbomben gegen sexuelle Übergriffe eine gute Alternative.


Es gibt gute Pfefferwaffen die auch eine gewisse Reichweite haben; man sollte bei der Auswahl einer Waffe nicht weniger nachdenken als bei einer Waschmaschine oder einem Fernseher.