Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Unwetter: Keller voll Wasser? Gemeinde bittet zur Kasse

Unwetter

Keller voll Wasser? Gemeinde bittet zur Kasse

    • |
    Die Feuerwehr muss immer wieder ausrücken, um vollgelaufene Keller leerzupumpen.
    Die Feuerwehr muss immer wieder ausrücken, um vollgelaufene Keller leerzupumpen. Foto: dpa

    Was tun wenn's brennt? Ganz klar: Die Feuerwehr rufen. Und was, wenn bei einem Gewitter der Keller mit Wasser voll läuft? Die meisten Hausbesitzer wählen auch dann ganz automatisch die 112. Was viele nicht wissen: Wenn die Feuerwehr anrückt und den Keller auspumpt, wird in den meisten Fällen der Hausbesitzer danach zur Kasse gebeten.

    Hunderte Male mussten Polizei und Feuerwehr in den vergangenen Wochen nach zahlreichen schweren Gewittern in vielen Regionen Bayerns ausrücken. Keller waren allerorts immer wieder voll gelaufen, Bäume umgestürzt und Unterführungen überflutet. Nicht alle der Hilfsmaßnahmen fallen jedoch unter die kommunalen Pflichtaufgaben der Feuerwehr.

    150 bis 200 Euro fürs Auspumpen

    Dazu zählen nämlich nur das Löschen von Bränden und technische Hilfeleistungen, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. "Wenn der Keller vollläuft, weil es von oben hereinregnet oder der Grundwasserpegel von unten reindrückt, ist es also zunächst einmal das persönliche Problem des Hauseigentümers", erklärt Wilfried Schober, Pressesprecher und Referent für Feuerwehrfragen beim bayerischen Gemeindetag. Dann könne ein etwa zweistündiger Einsatz der Feuerwehr schon einmal 150 bis 200 Euro kosten. Anders würde sich dagegen die Situation darstellen, wenn der Hausbesitzer beispielsweise einen Öltank im Keller hätte, der durch die Überschwemmung zu kippen droht. "Dann", so Schober, "wäre die Gefahr für die Allgemeinheit gegeben, denn das Öl könnte ins Grundwasser gelangen".

    Ausnahmeregelungen möglich

    Prinzipiell gibt es aber kein bayernweit gültiges Regel- und Preiswerk. Ob und wie viel Geld eine Stadt oder Gemeinde für einen Einsatz verlangt, liegt ganz im Ermessen der Kommune selbst. "Ich würde aber schon sagen, dass der Großteil der Kommunen in Bayern einen Obolus verlangt, wenn die Feuerwehr wegen privater Belange ausrückt", sagt Schober. Ausnahmen gäbe es jedoch: Beispielsweise wenn eine ganze Gemeinde von einem Hochwasser besonders hart getroffen wird und sehr viele Familien ohnehin einen hohen materiellen Schaden erleiden. "Beispielsweise beim Pfingsthochwasser 2001 haben viele Gemeinden den Bürgern diese Kosten erlassen", sagt Schober.

    Nicht alle Hausbesitzer sind immer damit einverstanden, wenn nach dem Feuerwehreinsatz ein Kostenbescheid ins Haus flattert. "Ich zahle doch ohnehin schon Steuern, argumentieren dann viele", sagt Schober. Immer wieder gebe es sogar Bürger, die gegen den Bescheid klagen.

    Eine andere Möglichkeit, den Kosten zu entkommen, ist eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Diese deckt Schäden durch Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch und eben auch Starkregen ab. "Die haben allerdings die wenigsten", weiß der Experte.

    Ansonsten, rät Schober, sei es natürlich sehr wichtig, präventiv alles richtig zu machen: "Man sollte immer prüfen, ob die Kellerfenster geschlossen und die Kellerschächte gereinigt sind."

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden