Im Missbrauchsprozess gegen einen Kinderpfleger-Azubi hat das Landgericht Würzburg die Verurteilung zu zwei Jahren Haft aus erster Instanz bestätigt. Die Richter sprachen den 22 Jahre alten Mann aus Randersacker (Landkreis Würzburg) am Mittwoch wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 32 Fällen sowie wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften schuldig. Die Jugendstrafe wurde erneut nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Obwohl die Verteidigung des Angeklagten eine Berufung gegen das Urteil einlegte, steht die Haftstrafe nun fest.
Pädophilie des Azubis stehe fest, so die Richterin
"Das war kein Einmalversagen, sondern die Übergriffe zogen sich über einen langen Zeitraum hin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Schaller zur Begründung. "Aufgrund Ihrer Pädophilie, die feststeht, sind Sie eine Gefahr für jüngere Kinder." Deshalb sei zudem eine stationäre Verhaltenstherapie notwendig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der heute 22-Jährige hatte 2013 und 2014 mehreren Jungen im Alter von 10 bis 13 Jahren in einem Jugendhaus in Hattgenstein (Rheinland-Pfalz) an und in die Hose gefasst. dpa/lby
Lesen Sie mehr über diesen Fall: Kinderpfleger wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht