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Prozess
04.05.2016

Misshandelt und verschleppt: Neuer Prozess zu Überfall an A9

Nach einem Überfall auf einem Parkplatz stirbt ein Münchner gefesselt in seinem Transporter. Ein neuer Prozess muss nun klären: Nahmen die mutmaßlichen Täter seinen Tod in Kauf? (Symbolfoto)
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Nach einem Überfall auf einem Parkplatz stirbt ein Münchner gefesselt in seinem Transporter. Ein neuer Prozess muss nun klären: Nahmen die mutmaßlichen Täter seinen Tod in Kauf?

Ein Münchner wird brutal an der Autobahn 9 überfallen und stirbt an seinen Misshandlungen: In Sachsen-Anhalt stehen vier Beschuldigte deswegen seit Mittwoch erneut vor Gericht. Sie müssen sich unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge verantworten. Manche der Angeklagten verdeckten zum Prozessauftakt am Landgericht Dessau-Roßlau ihre Gesichter, als sie den Saal betraten. Aussagen von ihnen gab es nicht - die Verhandlung wurde nach kurzer Zeit vertagt.

Das Landgericht hatte die Männer bereits 2014 zu Haftstrafen verurteilt, aber keine Tötungsabsicht gesehen - nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Fall jedoch neu verhandelt werden. Nach Ansicht der obersten deutschen Strafrichter berücksichtigte das Landgericht nicht genug, dass die Männer den Tod ihres Opfers in Kauf genommen haben könnten. Es soll auch geklärt werden, wer die Gewalt konkret ausübte.

Die Anklage wirft den Männern vor, den 39-jährigen Informatiker aus München am 9. Januar 2012 auf einem Rastplatz überfallen, verschleppt und misshandelt zu haben. Sie hätten an dem Abend beschlossen, eine Person auszurauben und an dem Parkplatz auf ein geeignetes Opfer gewartet, sagte eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Den Mann sollen sie auf dem Rückweg von der Toilette abgepasst haben.

Das Opfer sei "von massiven Schlägen" verletzt worden, damit es seine PIN-Nummern für Kredit- und Geldkarten herausgibt, hieß es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Später hoben die mutmaßlichen Täter so rund 4000 Euro ab. Den Mann ließen sie laut Anklage gefesselt in seinem Transporter zurück, das Fahrzeug stellten sie auf einem Waldweg bei Coswig ab. Der 39-Jährige starb darin und wurde erst sechs Tage später gefunden.

Der erste Prozess danach dauerte mehr als ein Jahr. Das Gericht verhängte damals Haftstrafen von bis zu zwölf Jahren und zwei Monaten. Dagegen gingen sowohl die Verteidiger als auch die Eltern und Brüder des Opfers in höherer Instanz vor.

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Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Stefan Caspari, sagte nun am Mittwoch, der BGH habe darauf hingewiesen, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts in Betracht komme - dann sei sowohl an Mord und als auch an Totschlag zu denken. Die Verhandlung vertagte er schon kurz nach Beginn auf den 18. Mai. Er gab damit dem Antrag mehrerer Verteidiger statt, die die Besetzung des Gerichts prüfen wollen.

Ein Anwalt der Nebenklage sagte, sein Mandant - ein Bruder des Opfers - hoffe nach der BGH-Entscheidung auf einen Schuldspruch wegen eines Tötungsdelikts, allen voran wegen Mordes. Das würde eine höhere Strafe bedeuten. Der Verteidiger eines Beschuldigten hingegen sagte, die Karten würden neu gemischt. Der BGH habe auch angedeutet, dass bei den Angeklagten "zu viel über einen Kamm geschert" worden sei, daher sei auch eine geringere Haftstrafe noch möglich.

Ursprünglich standen in dem Fall fünf Angeklagte vor Gericht, im neuen Prozess sind es noch vier Männer im Alter zwischen 24 und 36 Jahren. Gegen den Fünften wird nicht erneut verhandelt. Der BGH hatte das Urteil gegen den Mann, der bei der brutalen Gewalteinwirkung nicht mehr dabei gewesen sein soll, nicht aufgehoben. Julia Kilian, dpa

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.05.2016

Ist es nicht seltsam dass man über 4 Jahre nach der Tat zwar das Opfer oder die Rechtsvertreter der Täter genau kennt, die Täter selbst aber offenbar noch nicht mit letzter Sicherheit identifiziert hat? Sogar im veröffentlichten Urteil des BGH wurden die Namen der Täter herausgenommen. Also darf der "unmündige" Bundesbürger zwar erfahren welche Richter etc. an diesem Urteil beteiligt waren, aber er darf nicht erfahren wer sich z.B. eines Menschenraubs mit Todesfolge schuldig gemacht hat. Der "unmündige" Bundesbürger könnte in seiner absoluten Engstirnigkeit ja die falschen Schlüsse ziehen, und davor gilt es ihn zu bewahren, vor allem dann wenn diese Schlüsse ggf. nicht "in die politische Landschaft passen" ... ;-)