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Bahnstreik aktuell: Mitfahrgelegenheit beim Streik gesucht? Hier werden Sie fündig

Bahnstreik aktuell

Mitfahrgelegenheit beim Streik gesucht? Hier werden Sie fündig

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    Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit oder bieten eine an? Wir helfen Ihnen auf unserer Facebook-Seite dabei.
    Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit oder bieten eine an? Wir helfen Ihnen auf unserer Facebook-Seite dabei. Foto: Symbolbild, Mitfahrgelegenheit.de dpa

    Ab Mittwochfrüh geht es wieder los: Die Lokführer bei der Deutschen Bahn streiken im Personenverkehr - Ende offen. Gerade Pendler trifft das hart. Da wohl wieder zahlreiche Züge ausfallen werden, brauchen die Menschen an den Bahnhöfen viel Geduld. Viele werden aber auch auf die Straße ausweichen. Wir helfen dabei, Mitfahrgelegenheiten zu finden.

    Wie schon beim letzten Streik Anfang Mai hat die Augsburger Allgemeine die Facebookseite "Alles was uns bewegt - die Mitfahrzentrale für Augsburg und Region" angelegt, über die sich die Menschen in der Region verabreden können. Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit oder bieten eine an? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.

    Diese Rechte haben Bahnfahrer bei einem Bahn-Streik

    Diese Rechte haben Bahnkunden im Fall eines Streiks bei der Bahn:

    Falls der Zug ausfällt, kann man in einen anderen Zug einsteigen, auch wenn er teurer und schneller ist. Denn nach Auskunft der Bahn dürfen Reisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.

    Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärte die Bahn zuletzt. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote sowie reservierungspflichtige Züge, hieß es.

    Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren.

    Online-Tickets können über ein Formular im Internet erstattet werden.

    Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet.

    Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten werden demnach sogar 50 Prozent des Preises erstattet.

    Die Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im September 2013 (Rechtssache C-509/11).

    Als Bahnreisender kann man sich informieren, ob der eigene Zug von dem Bahn-Streik betroffen ist. Aktuelle Informationen gibt es unter www.bahn.de/aktuell.

    Die aktuellen Entwicklungen zum Bahn-Streik lesen Sie hier im Newsblog "Bahnstreik aktuell". AZ

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