Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Oktoberfest: Neuer Eichstrich für Wiesn-Maß = weniger Bier?

Oktoberfest
30.09.2015

Neuer Eichstrich für Wiesn-Maß = weniger Bier?

Wurden diese nichtsahnenden Oktoberfestgäste alle um ein paar Milliliter Bier geprellt? Der neue Eichstrich bei der Wiesn-Maß sorgt für Verwirrung.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Der Eichstrich muss ab diesem Jahr in der Maß zu sehen seien - das führt zu Verwirrung. Verbraucherschützer befürchten, dass nicht genug Bier bei den Durstigen ankommt.

Bekommen Wiesn-Besucher zu wenig zu trinken? Diese Befürchtung schüren Recherchen des Bayerischen Rundfunks. Der Sender hat herausgefunden, dass die Glaskrüge in den großen Festzelten auf dem Oktoberfest heuer Eichstriche haben - und das könnte zu Verwirrung führen.

Denn die charakteristische Kerbe über dem Griff, die bislang stets die Litergrenze anzeigte, darf nicht mehr als Eichstrich gelten. "Sie müssen den Eichstrich sehen", erläuterte der Präsident des Vereins Münchener Brauereien, Manfred Newrzella. Darum liegt der neue Eichstrich jetzt etwas über der traditionell für die Füllhöhe entscheidenden Kerbe - nach der viele Wiesn-Besucher bewerten, ob ihre Maß anständig gefüllt ist. 

Das neue Eichgesetz gilt seit Anfang des Jahres

"Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das neue Eichgesetz", schilderte Newrzella den Grund für die Umstellung. Wegen des neuen Eichstrichs seien die Krüge in diesem Jahr erstmals höher, dafür aber auch etwas schmaler - und der Strich liegt etwa drei Millimeter über der markanten Kerbe oberhalb des Griffs.

Mehr als 3,1 Millionen Maß Bier wurden nach Angaben der Stadt zur Wiesn-Halbzeit verkauft. Der Vorsitzende des Vereins gegen betrügerisches Einschenken, Jan-Ulrich Bittlinger, befürchtet aber, dass das nicht gleichbedeutend ist mit 3,1 Millionen Litern. "Fakt ist, dass weniger drin ist, als eigentlich drin sein sollte." Brauerei-Vertreter Newrzella teilt diese Befürchtung nicht. "Die Schankkellner haben das im Griff vom Gewicht her", sagte er. "Dass da jetzt weniger eingeschenkt wird, das glaube ich nicht." dpa/lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.