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Windkraft
12.04.2016

Opposition klagt gegen 10h-Regel bei Windrädern

Die Opposition klagt vor dem bayerischen Verfassungsgericht gegen die 10h-Regel der Staatsregierung beim Bau von Windrädern.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Der Bau von Windkraftanlagen gestaltet sich schwierig, weil sie weit weg von Siedlungen aufgestellt werden müssen. Jetzt klagt die Opposition gegen die 10h-Regelung.

Ist das mit den Stimmen der CSU-Mehrheit im November 2014 im Landtag beschlossene Gebot eines Mindestabstands neuer Windkraftanlagen von der Wohnbebauung in der zehnfachen Höhe der Anlage angemessen – oder doch verfassungswidrig? Diese Frage muss nun der bayerische Verfassungsgerichtshof in München klären.

Geklagt gegen das umstrittene 10h-Gesetz hatten die unterfränkischen Grünen-Politiker Patrick Friedl und Hans-Josef Fell sowie die Landtags-Fraktionen von SPD, Grünen und Freien Wählern.

Opposition: Staatsregierung soll nicht zu Lasten der Wirtschaft entscheiden

Zwar habe der Bund den Ländern durch eine Öffnungsklausel eigenständige Regelungen in der Abstandsfrage ermöglicht, sagte Helmut Loibl, der Anwalt von Friedl und Fell, in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung. Der Bund sei aber von einer „angemessenen Regelung“ ausgegangen. Diese liege aber nur vor, wenn die Schutz-Interessen der Bevölkerung und das gesellschaftliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien fair abgewogen werden. „Der Landesgesetzgeber hat hier einen Spielraum, darf aber nicht komplett zu Lasten der Windkraft entscheiden“, findet der Anwalt. Dies sei aber bei „10h“ passiert – etwa weil nun nur noch 0,01 Prozent der Landesfläche für neue Windräder zur Verfügung stünden.

Es sei die „bewusste Zielsetzung“ der CSU-Mehrheit gewesen, „Windenergie im Außenbereich auszuschließen“, glaubt auch Christoph Lindner, der Anwalt von Grünen und Freien Wählern. Die stark rückläufige Zahl der Genehmigungsanträge zeige, dass dieses Ziel nun tatsächlich erreicht werde: „Eine Länderöffnungsklausel ist aber keine Willkür-Öffnungsklausel“, kritisiert der Rechtsanwalt.

Es gebe keine Sachargumente, warum ausgerechnet der zehnfache Abstand gewählt wurde. Verwaltungsgerichte seien zuvor stets von der dreifachen Höhe der Windräder „als typischem Abstand im Sinne der Rücksichtnahme“ ausgegangen.

Staatsregierung: 10h-Regelung notwendig

„Aus unserer Sicht ist die 10h-Regelung dringend notwendig, um den Rechtsfrieden im Land herzustellen“, hielt Josef Zellmeier für die Landtags-CSU dagegen. Die Regelung stärke zudem die kommunale Selbstverwaltung, weil die pauschale Privilegierung von Windrädern im Außenbereich durch individuelle Planungshoheit ersetzt worden sei.

Nicht die Planungshoheit sei auf die Kommunen verlagert worden, sondern nur die Konflikte um die Windräder, entgegnete die SPD-Abgeordnete Natascha Kohnen. Auch deshalb sei kaum noch eine Kommune bereit, neue Projekte voranzutreiben.

Von einer faktischen Ausbremsung der Windkraft in Bayern könne keine Rede sein, behauptete dagegen der Rechtsprofessor Martin Burgi, der die CSU-Staatsregierung vertritt: Auf einer Fläche von exakt 4940 Fußballfeldern könnten auch unter der 10h-Regel neue Windkraftanlagen in Bayern entstehen. 700 weitere Anlagen wären zudem theoretisch ohne den zehnfachen Abstand über alte, aber weiter gültige Flächennutzungspläne möglich. Die pauschale Ermöglichung von Windrädern sei stets ein „großer Streitfall“ gewesen. Eine „Neuaustarierung“ der Interessen durch das 10h-Gesetz sei deshalb „ein legitimer Wunsch des Gesetzgebers“.

Urteil zur 10h-Regelung wohl am 9. Mai

Die Verfassungsrichter ließen in ihren Rückfragen zwar Skepsis an den Gründen für einen zehnfachen Abstand erkennen. Auch nach den Folgen der durch das Gesetz nötigen Planungs-Abstimmung mit Nachbarkommunen wurde gefragt. Eine Tendenz für oder gegen die Verfassungsmäßigkeit war aber nicht zu erkennen. Das Urteil soll am 9. Mai verkündet werden.

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