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VGH-Urteil: Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde

VGH-Urteil

Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde

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    Paintball-Spiele verstoßen laut Verwaltungsgerichtshof nicht gegen Menschenrechte.
    Paintball-Spiele verstoßen laut Verwaltungsgerichtshof nicht gegen Menschenrechte. Foto: dpa

    Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor. Die Richter hoben damit eine Entscheidung der Stadt Lindau auf, die im Jahr 2007 den Bau einer Paintball-Halle verboten hatte. Das Spiel, bei dem zwei gegnerische Mannschaften mit farbigen Gelatine-Kugeln aufeinander schießen, simuliere "Tötungshandlungen",  so hatte die Stadt erklärt. Und dies widerspreche dem Wertesystem der deutschen Gesellschaft, das die  Menschenwürde und das menschliche Leben schütze.

    Nur Erwachsene dürfen mitmachen

    Der VGH in München sah das anders und bestätigte mit seinem Urteil vom 27. November 2012 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Jahr 2009. Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt verpflichtet, den Bau einer solchen Halle unter bestimmten Auflagen zu erlauben: Das Spiel ist nur tagsüber erlaubt und nur erwachsene Vereinsmitglieder dürfen mitmachen.

    Jeder entscheidet freiwillig, mitzumachen

    In seiner Bewertung kam der VGH zu dem Ergebnis, dass sich die Paintball-Spieler beim Wettkampf chancengleich gegenüberstünden. Daher könne nicht von einer entwürdigenden Behandlung die Rede sein. Außerdem entscheide jeder Spieler freiwillig, ob er teilnehme. Ob das Paintball-Spiel als moralisch verwerflich eingestuft werden könne, sei nicht relevant. Damit könne eine Verletzung des Grundrechts auf Menschenwürde nicht begründet werden. Das Urteil hatte am Mittwoch zuerst die Landesanwaltschaft Bayern veröffentlicht. lby/AZ

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