Passagierjet kollidiert bei Nürnberg beinahe mit Segelflieger
Bei Nürnberg sind die Insassen zweier Flugzeuge knapp einem Zusammenstoß am Himmel entronnen. Der Vorfall passierte bereits im Mai, wurde aber jetzt erst öffentlich gemacht.
Ein Segelflugzeug ist in der Nähe von Nürnberg beinahe mit einem Passagierflugzeug zusammengestoßen. Das Segelflugzeug war auf dem Radarschirm nicht sichtbar. Der Beinahe-Zusammenstoß ereignete sich bereits am 14. Mai. Wie jetzt aus einem Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig hervorgeht, sei der Segler der mit 113 Passagieren besetzten Boeing 737-800 so nahe gekommen, dass die Crew sogar den Piloten des Segelflugzeugs erkannt habe.
Nürnberg: Pilot der Boeing konnte Segelflugzeug ausweichen
Das Segelflugzeug habe sich dem Passagierjet auf 100 bis 150 Meter genähert und habe die Boeing schließlich unter der linken Tragfläche passiert, heißt es in dem Behördenbericht weiter. Der Pilot der Boeing, der gerade zum Landen ansetzen wollte, habe dem Segler zum Glück rechtzeitig ausweichen können. Wie die Untersuchung ergab, war anscheinend der sogenannte Transponder des Segelflugzeuges ausgeschaltet; der Segler sei daher auf den Radarschirmen der Flugsicherung nicht zu sehen gewesen.
Erst Ende März 2014 wäre im Nürnberger Luftraum beinahe eine mit 68 Passagieren besetzte Verkehrsmaschine mit einem Ultraleichtflugzeug zusammengestoßen, wie aus BFU-Unterlagen hervorgeht. Dabei hatte sich die Propellermaschine vom Typ AVRO RJ100 in rund 1000 Metern Höhe beim Landeanflug auf knapp 70 Meter dem Ultraleichtflieger genähert. Auch in diesem Fall hatte der Pilot der Verkehrsmaschine dem Mini-Flugzeug noch rechtzeitig ausweichen können. dpa/AZ
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Zu dem Zwischenfall, bei dem es zu einer Begegnung zwischen einem Segelflugzeug und einer Boeing im Anflug auf Nürnberg gekommen ist, ist folgendes zu sagen:
Der Vorfall ereignete sich im Luftraum Echo (Fachbegriff, Inseiter wissen was das ist), in dem nach Sichtflugregeln geflogen werden muss. Das bedeutet, jeder Pilot muss aus dem Cockpit heraus andere Luftfahrzeuge beobachten und Kollissionen vermeiden. Somit war die rechtliche Situation eindeutig: Beide Flugzeuge waren berechtigterweise in dem Luftraum unterwegs, die Piloten waren für die Kollissionsvermeidung verantwortlich und die Boeing musste dem Segelflugzeug ausweichen.
Es gibt um den Flughafen Nürnberg ein großes Gebiet (Für Fachleute: Luftraum Charlie, TMZ), in dem Flugzeuge nur mit Erlaubnis der Flugsicherung fliegen dürfen. Dieses Gebiet ist dazu da, um Airliner sicher aus großen Höhen zum Flughafen zu führen. Der im Artikel beschriebene Vorfall ereignete sich außerhalb des sicheren Gebiets in einer Höhe und bei Wetterbedingungen, wo jederzeit mit langsamen Kleinflugzeugen gerechnet werden muss.
Es ist unverantwortlich, dass die Flugsicherung einen Airliner die Erlaubnis gibt, den für ihn reservierten sicheren Lufträume zu verlassen und in ein Gebiet einzufliegen, wo "nach Sicht" geflogen wird. Der Airliner wäre in diesem Gebiet -theoretisch- verpflichtet, Segelflugzeugen auszuweichen, was aufgrund der Geschwindigkeit und der eingeschränkten Cockpit Sicht natürlich kaum möglich ist.
Im Bericht wird unterstellt, dass der Segelflieger den Transponder hätte einschalten müssen. Segelflugzeuge sind üblicherweise nicht mit Transpondern augestattet, deshalb hat der Segelflugzeug Pilot hier nichts falsch gemacht. Er war berechtigterweise in diesem Luftraum unterwegs. Verursacher des Vorfalles ist der Pilot der Boeing und die Flugsicherung, weil sie die Boeing in ein unsicheres Gebiet einfliegen ließen.
Bernhard