Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Umstrittener Einsatz in Rosenheim: Polizisten sollen unbescholtene Familie geschlagen haben

Umstrittener Einsatz in Rosenheim
16.02.2012

Polizisten sollen unbescholtene Familie geschlagen haben

Rosenheimer Polizisten sollen eine unbescholtene Familie grundlos geschlagen und gefesselt haben. Heute beginnt der Prozess – aber angeklagt ist die Familie.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Rosenheimer Polizisten sollen eine unbescholtene Familie grundlos geschlagen und gefesselt haben. Heute beginnt der Prozess – aber angeklagt ist die Familie.

Man kann es drehen und wenden, wie man will, am Ende bleibt immer die Frage: Wie konnte ein Routine-Einsatz der Rosenheimer Polizei so eskalieren, dass am Ende zwei unbescholtene Ehepaare verletzt und schockiert ins Krankenhaus gebracht wurden und ein dreijähriger Bub traumatisiert unter dem Bett hervorgeholt werden musste, wohin er sich vor lauter Angst geflüchtet hatte?

Diese Frage soll, ja sie muss ab heute am Amtsgericht Rosenheim geklärt werden, wenn nicht viele Menschen den Glauben in den Rechtsstaat verlieren sollen. Hat eine Gruppe gewalttätiger Polizisten grundlos unbescholtene Bürger verletzt? Oder hat eine renitente Familie pflichtbewusste Polizisten an der Ausübung ihrer Arbeit behindert? Oder liegt die Wahrheit doch irgendwo dazwischen?

Erste Überraschung: Angeklagt sind nicht die Polizisten, die auf die Ehepaare eingeprügelt haben sollen, sondern die Familie – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Es geht um einen Einsatz vom 15. November 2010 in Pfaffenhofen bei Rosenheim. Zwei Zivilpolizisten waren zu einem Mehrfamilienhaus gekommen, das Josef E. (67) und seiner Frau Aloisia (62) gehört. Die Beamten sollten einen Kleinkriminellen zu einer psychiatrischen Untersuchung vorführen, der in dem Mietshaus gemeldet war. Der Name des Gesuchten stand nicht auf dem Klingelschild, daher läuteten die Polizisten bei anderen Bewohnern. Sie läuteten auch bei Sandra B., der Tochter des Ehepaars E.

Ab diesem Punkt gehen die Darstellungen der Familie und der Polizisten in entgegengesetzte Richtungen. Sandra B. berichtet unter Tränen, dass die Zivilpolizisten von Anfang an aggressiv aufgetreten seien. Rasch hätten die Beamten sie beschuldigt, mehr über den Gesuchten zu wissen, als sie zugeben wolle. Dann wollten die Polizisten einen Ausweis von ihr sehen. Sandra B. wollte aber erst mal einen Ausweis von ihnen sehen. Nach einigem Hin und Her wurden Dienstausweise gezückt. Als B. ihren Ausweis aus der Wohnung holen wollte, stellte einer der Beamten den Fuß in die Tür. Gleichzeitig stürmten uniformierte Kollegen in den Hausflur. In diesem Moment kam Ehemann Anton B., ein promovierter Biologe, hinzu und rief: „Was ist hier los?“ Nach seinen Angaben wurde er am Hals gepackt und erhielt einen Schlag in den Magen.

Sandra B. berichtet, sie wollte sich die Namen der Beamten aufschreiben, doch sie sei festgehalten und geschlagen worden. Vier Polizisten rangen die zierliche Sandra B. zu Boden und fesselten sie an den Händen. Einer soll ihr das Knie auf den Hals gedrückt haben. Das war der Moment, als Josef und Aloisia E. hinzukamen, weil sie lautes Geschrei gehört hatten. Josef E., selbst 26 Jahre lang Polizeibeamter, berichtet, er sei ohne ein Wort von einem Beamten brutal in den Schwitzkasten genommen worden. Dann sei ihm „der Kopf explodiert“ – wohl, weil er gegen die Wand geschlagen worden sei. Aloisia B. fotografierte währenddessen den Einsatz. Einer der Uniformierten riss ihr den Apparat aus der Hand und löschte die Bilder. Die Fotos konnten später aber rekonstruiert werden. Auch sie sei geschlagen worden.  Alle vier Familienmitglieder kamen ins Krankenhaus. Diagnostiziert wurden Schädelprellungen, Verstauchungen, Schürfwunden, stumpfe Bauchtraumata.

Das Ermittlungsverfahren gegen die insgesamt zehn beteiligten Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt hat die Staatsanwaltschaft Traunstein vorläufig eingestellt. Die Anklagebehörde glaubt den Darstellungen der Familie nicht. In der Anklage heißt es, die Familie habe sich „unkooperativ“ gezeigt, Beamte seien geschubst und angegriffen worden. Josef E. habe sich heftig gegen die Fesselung zur Wehr gesetzt. Aussagen von Nachbarn besagen dagegen, dass sich die Polizisten aggressiv verhalten hätten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.