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Nürnberg: Prostituierte (25) soll 18-Jährige zur Prostitution gezwungen haben

Nürnberg

Prostituierte (25) soll 18-Jährige zur Prostitution gezwungen haben

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    Eine 25-Jährige steht vor Gericht, weil sie eine 18-Jährige zur Prostitution gezwungen haben soll. Symbolbild
    Eine 25-Jährige steht vor Gericht, weil sie eine 18-Jährige zur Prostitution gezwungen haben soll. Symbolbild Foto: Boris Roessler/Archiv (dpa)

    Eine 25-Jährige und ihr Ex-Freund sollen eine 18-Jährige zur Prostitution gezwungen haben: Nun muss sich die Frau vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr schweren Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei vor. Die Angeklagte äußerte sich beim Prozessauftakt am Mittwoch nicht. Nach ihrem früheren Lebensgefährten wird derzeit in der Schweiz gefahndet.

    Die 25 Jahre alte Angeklagte, die selbst als Prostituierte arbeitet, und ihr Ex-Freund sollen vor drei Jahren eine damals 18-Jährige aus Ungarn nach Deutschland gebracht haben. Die junge Frau soll zunächst einverstanden gewesen sein, als Prostituierte zu arbeiten. Als das Zuhälter-Paar ihr jedoch vorschrieb, mit ihren Freiern ohne Kondom zu schlafen und ihr - entgegen der Absprachen - fast ihre gesamten Einnahmen abnahm, weigerte sich die Frau, weiterzuarbeiten.

    18-Jährige musste auch arbeiten, wenn sie krank war

    Daraufhin soll das Paar ihr mit dem Tod gedroht und sie geschlagen haben. Außerdem sagten sie ihr, sie würden das Haus anzünden, in dem die Kinder der 18-Jährigen wohnten. Einmal soll die Angeklagte der jungen Frau auch zehn Minuten lang ein großes Messer an die Kehle gehalten haben, um sie davon abzuhalten, die Polizei zu rufen. Von Juli bis Dezember 2013 musste die 18-Jährige so in ständig wechselnden Wohnungen in Erlangen und Nürnberg gegen ihren Willen als Prostituierte arbeiten. 

    "Die Angeschuldigte überwachte die Geschädigte permanent, schlief mit ihr in einem Zimmer, ließ sich die Umsätze mitteilen und kontrollierte damit, wie und was diese verdiente", heißt es in der Anklageschrift. Die 18-Jährige musste demnach auch arbeiten, wenn sie krank war. Geld hatte die junge Frau nicht, Deutsch konnte sie nicht. Zu Hause anrufen durfte sie nur unter Überwachung. Für den Prozess sind drei weitere Termine bis zum 10. Oktober geplant. dpa/lby

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