Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Krankenkasse: Rückschlag für AOK: Honorare für Hausärzte müssen ausbezahlt werden

Krankenkasse

Rückschlag für AOK: Honorare für Hausärzte müssen ausbezahlt werden

    • |
    Das Münchner Sozialgericht hat nun gegen die AOK entschieden.
    Das Münchner Sozialgericht hat nun gegen die AOK entschieden. Foto: Robert Schlesinger/Symbol (dpa)

    Im Streit um eine Millionen-Rückforderung der AOK Bayern gegen Tausende Hausärzte hat die Kasse einen Rückschlag erlitten. Das Münchner Sozialgericht hat die AOK am Montag in einer Eilentscheidung angewiesen, einbehaltene Honorare auszuzahlen. Die mit Abstand größte Kasse im Freistaat hatte Ende des vergangenen Jahres von rund 2700 Ärzten insgesamt 12,5 Millionen Euro zurückgefordert.

    Die Kasse wirft ihnen vor, sie hätten im Rahmen des Hausarztvertrages zwischen der AOK und dem Hausärzteverband eine große Zahl fehlerhafter Abrechnungen eingereicht. In einem ersten Schritt hatte die AOK deshalb rund zwei Millionen Euro einbehalten.

    Hausärzteverband: AOK darf keine Honorarkürzungen vornehmen

    Der Hausärzteverband sieht sich durch die Gerichtsentscheidung in seiner Haltung bestätigt, wonach die Kasse nicht berechtigt war, solche Honorarkürzungen vorzunehmen. Nun müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob "berechtigte Korrekturen" vorzunehmen seien oder nicht, teilte der Berufsverband am Montag in München mit. Er forderte gleichzeitig die AOK zur Zusammenarbeit auf.

    Die AOK erklärte, sie vertrete weiterhin "eine andere Rechtsauffassung" als der Hausärzteverband. Die Kasse betonte gleichzeitig, sie unterstütze die Idee, der Hausarzt solle "Lotse durch das Gesundheitswesen" sein. Die AOK Bayern und der Hausärzteverband tragen allerdings einen Dauerstreit über ihren Hausarztvertrag aus. Es sind deswegen mehrere Gerichtsverfahren anhängig.

    Hausarztverträge sollen Vorteile für Patienten bringen

    Das Gesundheitssystem in Deutschland

    Die Beteiligten im deutschen Gesundheitsystem lassen sich in fünf Kategorien aufteilen:

    Die Leistungsempfänger, also Patienten, die Leistungserbringer (Ärzte, Pflegeberufe), Leistungsfinanzierer (Selbstzahler, Arbeitgeber), die Leistungsfinanzierer (Krankenkasse) und der Staat.

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Staat zahlen regelmäßig Beiträge in die Krankenkassen ein ...

    ... welche wiederum im Krankheitsfall an die Versicherten ausgeschüttet werden, um die Behandlungskosten zu decken.

    In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen. Über 75% Prozent der Deutschen sind gesetzlich versichert ...

    ... wohingegen circa zehn Prozent privat versichert sind. 2,3 Prozent der Deutschen sind anderweitig versichert (Zivildienstleistende, Bundeswehr).

    Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich zumindest gesetzlich zu versichern. Private Versicherungen sind nicht verpflichtend und haben teilweise Gewinnerzielungsabsichten.

    Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen AOK, IKK, BKK, DAK und Barmer.

    Private Krankenkassen sind unter anderem Allianz, AXA, DKV, Provinzial, R+V, Victoria und Signal Iduna.

    Im Vergleich mit anderen Staaten lag Deutschland mit seinen Gesundheitsausgaben 2006 auf Rang vier mit Ausgaben von rund 10,6 Prozent des BIP.

    Im Jahr 2007 arbeiteten in Deutschland rund 4,4 Millionen Menschen in der Gesundheitswirtschaft.

    Im Jahr 2012 sollen sich die Reserven der gesetzlichen Krankenkassen auf rund 21,8 Milliarden Euro belaufen.

    Der Sondervertrag soll den Patienten eigentlich eine bessere Versorgung bringen und den Hausärzten höhere Honorare. Doch AOK und Hausärzteverband können sich seit Jahren nicht einigen, was in einem solchen Sondervertrag stehen soll. Die Bundesregierung hat den Kassen zwingend vorgeschrieben, Hausarztverträge abzuschließen. dpa / lby

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden