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München: Sämtliche Befangenheitsanträge im NSU-Prozess abgelehnt

München

Sämtliche Befangenheitsanträge im NSU-Prozess abgelehnt

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    Auch der letzte noch ausstehende Befangenheitsantrag gegen die Richter im NSU-Prozess wurde abgelehnt.
    Auch der letzte noch ausstehende Befangenheitsantrag gegen die Richter im NSU-Prozess wurde abgelehnt. Foto: Matthias Schrader, dpa (Archiv)

    Nach einer Serie von Befangenheitsanträgen und zwei wochenlangen Unterbrechungen ist der Münchner NSU-Prozess am Dienstag fortgesetzt worden. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl teilte zu Beginn mit, dass auch der letzte noch ausstehende Befangenheitsantrag gegen ihn und weitere Richter des Oberlandesgerichts abgelehnt worden sei. Diese Nachricht habe er unmittelbar vor Sitzungsbeginn erhalten.

    Insgesamt waren seit dem Abschluss des Plädoyers der Anklage rund ein Dutzend Befangenheitsanträge gestellt und abgelehnt worden. Die Hinterbliebenen der zehn Mordopfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" und die Verletzten zweier Bombenanschläge in Köln warten deshalb seit mehr als einem Monat auf das Wort für ihre Plädoyers. Offen war, ob die Schlussvorträge der Nebenkläger am Dienstag würden beginnen können. Der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers André E. etwa kündigte an, sich mit seinem Mandanten beraten zu wollen.

    Bundesanwaltschaft fordert höchstmögliche Strafe gegen Beate Zschäpe

    Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe. Sie ist als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU angeklagt, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde. Für Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft die höchstmögliche Strafe verlangt: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.  dpa/lby

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