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Schullaufbahn: Eltern sollen entscheiden

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Schullaufbahn: Eltern sollen entscheiden

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    Ob Bayerns Viertklässler im Herbst auf die Hauptschule, Realschule oder auf ein Gymnasium gehen dürfen, entscheidet sich am 2. Mai, wenn die Übertrittszeugnisse samt Notendurchschnitt ausgehändigt werden. Statt Noten sollen künftig aber allein die Eltern entscheiden, fordert die bayerische SPD in einem Gesetzentwurf. Eine Empfehlung der Schule sowie ein Beratungssystem sollen sie dabei unterstützen. „Noten sind ein schlechter Wert. Und die Stressfaktoren für Grundschulkinder sind groß geworden. Das wollen wir ändern“, sagte Martin Güll, Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion. Zudem sei „die Basis für Noten nicht valide“, sagte Güll und verwies dabei auf ein Gutachten des Bildungs- und Verfassungsrechtlers Wolfram Cremer. Darin beschreibt Cremer die mangelnde Objektivität bei der Notengebung – und wertet die bisherige verbindliche Übertrittsempfehlung als verfassungswidrig. So sei das Verfahren zu oft abhängig von der sozialen Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern.

    Das Kultusministerium betonte, dass das Übertrittsverfahren verfassungskonform sei. Das habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2014 festgestellt. Die von der SPD vorgeschlagene Änderung verbessere die bisherige Praxis nicht „und kann leicht zu einer möglichen Überforderung der Kinder führen“. Man habe den Elternwillen ohnehin bereits gestärkt. Denn die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liege bei ihnen, sofern die Kinder im Probeunterricht in Mathematik und Deutsch die Note 4 erreicht haben. Zuvor mussten die Schüler zumindest in einem der beiden Fächer die Note 3 erreichen. (dpa)

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