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Ingolstadt: Sechs Automaten gesprengt: Mann bricht vor Gericht in Tränen aus

Ingolstadt

Sechs Automaten gesprengt: Mann bricht vor Gericht in Tränen aus

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    Durch eine Explosion wurde auch der Fahrkartenautomat am Eichstätter Bahnhof zerstört.
    Durch eine Explosion wurde auch der Fahrkartenautomat am Eichstätter Bahnhof zerstört. Foto: Bayerisches Landeskirminalamt

    Hätte er ihn doch gewarnt. Aber der Angeklagte flüchtete damals, Anfang März. Nur weg vom Eichstätter Bahnhof. Und der Fahrdienstleiter, der ihn gerade zuvor dabei erwischt hatte, wie er an einem Fahrtenautomat hantiert hatte, den schleuderte die Wucht der wenig später zündendenden Explosion gegen einen Mast und dann zu Boden. Der 52-Jährige ist seither arbeitsunfähig. Die Prellungen sind weg. Aber er leidet unter einem Tinnitus und einer posttraumatischen Belastungsstörung.

    Er und der 22-Jährige aus der Nähe von Straubing begegneten sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Ingolstadt wieder. Kurz bevor der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Weil er bayernweit sechs Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn gesprengt hat, dabei rund 16.000 Euro Beute machte, einen Sachschaden von rund 160.000 Euro hinterließ und den Bahn-Angestellten verletzte. Der sagte: „Mein Leben ist ziemlich aus den Fugen.“ Wann er wieder arbeiten könne, sei nicht absehbar. „Hätte der doch mal rufen können: Vorsicht Sprengung.“ Der gelernte Mechaniker entschuldigte sich bei dem Familienvater. Erneut unter Tränen. „Es tut mir so leid. Ich will wirklich alles versuchen, um es wieder gut zu machen.“

    Schöffengericht in Ingolstadt nimmt ihm die Reue ab

    Das Schöffengericht nahm ihm seine Reue ab. Denn, so sagte es Richter Michael Fein: „Ich habe selten ein Geständnis erlebt, das so offen und schonungslos gegenüber sich selbst war.“ Er glaubte ihm auch, dass das Motiv für den explosiven Beutezug war, seine Kokain-Sucht zu finanzieren. Der psychiatrische Gutachter hatte den Angeklagten zwar für schuldfähig erklärt, eine Sucht lasse sich schlicht nicht nachweisen. Das Ingolstädter Gericht sah es aber anders: Es gebe keinen Grund, den Suchtdruck zu erfinden. Der Angeklagte kann nun in Haft eine Therapie machen.

    Er hatte angegeben, dass er früher heftig gemobbt worden war. Er leide deshalb selbst unter einem Tinnitus und Depressionen und habe zuletzt alles an Drogen ausprobiert, was der Markt hergebe: Von Chrystal Meth bis Heroin. Das Kokain aber, so erklärte es sein Anwalt David Mühlberger, habe bei seinem Mandanten, einem jungen Mann ohne jedwedes Selbstbewusstsein, besonders gewirkt.

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