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München: Sextäter missbraucht trotz elektronischer Fußfessel Mädchen

München

Sextäter missbraucht trotz elektronischer Fußfessel Mädchen

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    Eine elektronische Fussfessel hat einen verurteilten Sextäter offenbar nicht davon abgehalten, sich wieder an einem Kind zu vergehen. Symbolbild
    Eine elektronische Fussfessel hat einen verurteilten Sextäter offenbar nicht davon abgehalten, sich wieder an einem Kind zu vergehen. Symbolbild Foto: Alexander Kaya

    Ein bundesweit beachteter Prozess um den Nutzen elektronischer Fußfesseln für pädophile Täter steht in München vor dem Abschluss.

    Sextäter unter strengen Auflagen entlassen worden

    Sicherungsverwahrung in Deutschland

    Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel gegen Staates zum Schutz der Allgemeinheit vor verurteilten Straftätern. Demnach können Täter eingesperrt bleiben, obwohl sie ihre Strafe bereits verbüßt haben - wenn sie weiterhin als gefährlich gelten.

    Ende August 2012 waren davon in Deutschland 445 Gefangene betroffen - darunter nur zwei Frauen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 die Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, nachdem zuvor schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wesentliche Teile beanstandet hatte.

    Der Bundestag hat im November eine Neuregelung beschlossen, die zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten soll. Dabei geht es vor allem um die Wahrung des sogenannten Abstandsgebots: Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft.

    Bis zur Neuregelung darf die Sicherungsverwahrung nur nach einer strikten Prüfung der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Die ist in der Regel nur gewahrt, wenn die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten besteht. (dpa)

    Am kommenden Donnerstag (19. September) will das Landgericht München das Urteil verkünden, einen Tag zuvor sollen die Plädoyers gehalten werden. Der 42 Jahre alte Angeklagte war im Januar 2012 unter strengen Auflagen und mit einer elektronischen Fußfessel aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Drei Monate später soll der einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter in der Wohnung einer Bekannten deren siebenjährige Tochter missbraucht haben. 1999 war der Mann bereits wegen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.

    Die Strafkammer verhandelte nun gut sieben Monate lang gegen den Mann. Ihm droht bei einem Schuldspruch neben einer Haftstrafe erneut die Sicherungsverwahrung.

    Mädchen schilderte sexuelle Übergriffe

    In dem Prozess wurden Dutzende von Zeugen gehört, darunter die Sachverständigen aus früheren Verfahren. Der Angeklagte hatte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Gegen Ende der zum großen Teil nichtöffentlichen Beweisaufnahme soll der 42-Jährige sich dann als eine Art verdeckter Ermittler dargestellt haben: Er habe sich dem Kind in der Absicht genähert, aus dessen Reaktion auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch den leiblichen Vater schließen zu können. Der von der Mutter getrennt lebende Vater hatte den Angeklagten angezeigt, als das Mädchen ihm sexuelle Übergriffe geschildert hatte.

    Akku der Fußfessel war bei Festnahme leer

    Mit dem Kontakt zu dem Kind hatte der 42-Jährige gegen eine Auflage bei seiner Entlassung verstoßen. Auch sorgte er nicht dafür, dass die elektronische Fußfessel in "betriebsbereitem Zustand" blieb - der Akku war bei seiner Festnahme leer.

    Über die Fußfesseln gab es immer wieder Debatten. Der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Hermann Benker, nannte die Fessel einmal ein "besseres Babyfon". Und auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) räumte ein, dass es sich bei der Fessel lediglich um eine Notlösung handele. In Deutschland werden seit dem 1. Januar 2012 Träger der Fußfesseln vom hessischen Bad Vilbel aus zentral überwacht. dpa/AZ

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