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München: Sie halfen Sterbendem zu spät: Zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt

München

Sie halfen Sterbendem zu spät: Zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt

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    Ein junger Mann ist im April 2013 auf der Straße an einer Überdosis Liquid Ecstasy gestorben. Nun landete der Fall vor Gericht.
    Ein junger Mann ist im April 2013 auf der Straße an einer Überdosis Liquid Ecstasy gestorben. Nun landete der Fall vor Gericht. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Ein junger Mann ist im April 2013 auf der Straße an einer Überdosis Liquid Ecstasy gestorben, weil zwei Freunde ihn aus der Wohnung schafften und erst dann den Rettungsdienst alarmierten. Das Münchner Landgericht hat dieses Verhalten am Freitag im Falle des Gastgebers als Totschlag durch Unterlassen gewertet, weil dem 37-Jährigen die Flasche mit dem Rauschmittel gehörte. Der 22 Jahre alte Mitangeklagter wurde nur der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gesprochen. Das Urteil lautete unter Einbeziehung der Strafen für einen kurz darauf verübten erpresserischen Menschenraub auf sechs Jahre Haft für den älteren und dreieinhalb Jahre Jugendstrafe für den jüngeren Angeklagten.

    Ein früheres Eingreifen hätte den Mann retten können

    Die Anklage hatte auf Mord durch Unterlassen zur Verdeckung eines Drogendelikts gelautet. Davon wich die Staatsanwaltschaft im Plädoyer ab, weil der Besitz der Droge nicht strafbar war. Die Jugendstrafkammer schloss sich im Urteil weitgehend der Verteidigung an. Sie wertete die Unterlassungstat wegen der erheblichen Mitverantwortung des Opfers als minder schweren Fall. Der Gastgeber hatte davor gewarnt, den Inhalt der Saftflasche unverdünnt zu trinken. Trotzdem hatte der junge Gast einen kräftigen Schluck genommen.

    Die Angeklagten gingen dem Urteil zufolge davon aus, dass die Dosis gefährlich war. Sie brachten das Opfer zum Erbrechen ins Bad, wo der junge Mann das Bewusstsein verlor. Auf der Couch im Wohnzimmer setzte die Atmung bereits aus. Spätestens dann hätten die Angeklagten den Notarzt alarmieren müssen, stattdessen diskutierten sie über das weitere Vorgehen und brachten den Sterbenden schließlich in einem Einkaufswagen aus der Wohnung, bevor der Ältere den Notruf wählte. Das Opfer starb noch in der Nacht im Krankenhaus. Bei einem früherem Eingreifen hätte er gerettet werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa, lby

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