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Traunstein: Staatsanwalt fordert Höchststrafe nach Mord von Bad Reichenhall

Traunstein

Staatsanwalt fordert Höchststrafe nach Mord von Bad Reichenhall

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    Christoph R. wird wohl für lange Zeit weggesperrt bleiben: Staatsanwaltschaft und selbst der Verteidiger forderten eine lange Haft samt Sicherungsverwahrung.
    Christoph R. wird wohl für lange Zeit weggesperrt bleiben: Staatsanwaltschaft und selbst der Verteidiger forderten eine lange Haft samt Sicherungsverwahrung. Foto: Archivbild: Diether Endlicher (dpa)

    Er erstach einen Rentner und verletzte eine Jugendliche lebensgefährlich: Im Mordprozess gegen einen Ex-Soldaten hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den jungen Angeklagten gefordert. Der zur Tatzeit 20-Jährige solle wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt werden, verlangte Oberstaatsanwalt Volker Ziegler am Freitag vor der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein. Zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Das Urteil wird am nächsten Freitag, 10. Juli, verkündet.

    Ziegler plädierte auf eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, wie es zwei Gutachter wegen einer Reifeverzögerung des Angeklagten empfohlen hatten. Die Höchststrafe läge in diesem Fall bei 15 Jahren. Nach Verbüßung der Haft soll aber nach dem Willen der Anklagebehörde geprüft werden, ob der Mann in Sicherungsverwahrung kommt. "Die Tat ist extrem außergewöhnlich", sagte Ziegler. Sie sei von extremer Brutalität und dem Tötungsvorsatz geprägt gewesen. "Ich habe nichts Strafmilderndes gefunden", fügte der Oberstaatsanwalt hinzu.

    Anklage wegen Mordes und Mordversuchs

    Der aus Morbach in Rheinland-Pfalz stammende Ex-Bundeswehrsoldat ist wegen Mordes und Mordversuchs angeklagt. Er soll den 72-jährigen Rentner in Bad Reichenhall auf offener Straße erstochen und die zur Tatzeit 17-Jährige mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Die Auszubildende ist seit dem Überfall auf dem linken Auge blind. Begangen wurden beide Taten in der Nacht zum 14. Juli 2014, als die deutschen Fußballer Weltmeister wurden.

    Für die Witwe des Ermordeten und die Eltern der niedergestochenen jungen Frau, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, kommt nur das Erwachsenenstrafrecht infrage. Als Soldat habe der Mann eine besondere Verantwortung gehabt, sagte der Anwalt der Witwe. Er habe eine herausgehobene Rolle in der Gesellschaft gespielt und sei jemand, den man an der Waffe geschult habe. So jemand dürfe nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, forderte der Anwalt.

    Beide Nebenklägervertreter plädierten auf eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Mordversuchs bei besonderer Schwere der Schuld sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Im Gegensatz zum Jugendstrafrecht endet die Haft bei besonderer Schwere der Schuld im Erwachsenenstrafrecht nicht nach 15 Jahren.

    Verteidiger spricht von schwerer Körperverletzung

    Der Verteidiger des Angeklagten sieht bei seinem Mandanten den Mord an dem Rentner durch die Beweisaufnahme im Prozess ebenfalls als erwiesen an. Bei der Tat an der 17-Jährigen handle es sich jedoch nicht um Mordversuch, sondern um besonders schwere Körperverletzung, sagte Harald Baumgärtl. Das Opfer habe bei seiner Flucht in einen Hauseingang eine Straße überqueren müssen. Es wäre für seinen Mandanten ein Leichtes gewesen, der lebensgefährlich Verletzten nachzusetzen, so der Anwalt. Dies habe der Mann aber nicht getan.

    Baumgärtl forderte elf Jahre Gefängnis nach Jugendstrafrecht mit dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, über den nach Verbüßung der Haft zu entscheiden sei. Auch er sieht die besondere Schwere der Schuld. Weil sein Mandant zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss stand und bei ihm eine Persönlichkeitsschwäche vorliege, forderte der Anwalt aber nicht die Höchststrafe. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: "Ich habe nichts weiter hinzuzufügen und nichts weiter zu sagen."  dpa, lby

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