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Traunstein: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für Doppelmord an Rentnerehepaar

Traunstein

Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für Doppelmord an Rentnerehepaar

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    Ein 58-Jähriger hat den Doppelmord an einem Rentnerehepaar im Chiemgau gestanden. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Haft.
    Ein 58-Jähriger hat den Doppelmord an einem Rentnerehepaar im Chiemgau gestanden. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Haft. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Im Prozess um den Mord an einem Rentnerehepaar aus dem Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Der Ex-Justizwachtmeister sei des zweifachen Raubmordes schuldig, sagte der Anklagevertreter am Dienstag vor dem Traunsteiner Schwurgericht. Er beantragte zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit könnte der Mann nicht nach 15 Jahren Haft freikommen.

    Angeklagter gesteht Doppelmord an Rentnerehepaar

    Der 58-Jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden, seinen langjährigen Hausarzt und dessen Ehefrau am Pfingstmontag 2014 in deren Ferienhaus in Aschau in Chiemgau getötet zu haben.

    Der Verteidiger forderte kein konkretes Strafmaß, wandte sich aber gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zuvor hatte der Angeklagte beantragt, dass ihm anstelle von Harald Baumgärtl ein anderer Anwalt als Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Auch gegen den Vorsitzenden Richter Erich Fuchs stellte der verheiratete Familienvater einen Befangenheitsantrag, allerdings erfolglos. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit, auch wenn der 58-Jährige zeitweise unter Depressionen leide. Doppelmord an Rentnerpaar: Mutmaßlicher Täter war wohl hoch verschuldet

    Staatsanwaltschaft beantragt die besondere Schwere der Schuld festzustellen

    Im Verlaufe des Prozesses hatte sich herausgestellt, dass im Leben des mutmaßlichen Doppelmörders Geld eine zentrale Rolle spielte. Der Angeklagte spekulierte massiv an der Börse. Zudem räumte der frühpensionierte Justizbeamte die Konten seiner Mutter ab, wie ein Zeuge aussagte. Er sieht sich als Justizopfer, weil ihm die Betreuung seiner demenzkranken Mutter zu Unrecht entzogen worden sei. Das Urteil wird an diesem Donnerstag verkündet. dpa

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