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München: Stadtwerke verklagen Zwölfjährige - weil sie vor einen Bus lief

München

Stadtwerke verklagen Zwölfjährige - weil sie vor einen Bus lief

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    Eine Zehnjährige soll gegen einen Bus gelaufen sein - jetzt verklagen die Stadtwerke sie auf Schadenersatz.
    Eine Zehnjährige soll gegen einen Bus gelaufen sein - jetzt verklagen die Stadtwerke sie auf Schadenersatz. Foto: Branddirektion München

    Ein zehnjähriges Mädchen soll im Juli 2013 in München vor einen Bus gelaufen sein. Dabei wurde nicht nur sie verletzt - da der Fahrer eine Vollbremsung hinlegte, wurden mehrere Fahrgäste teilweise schwer verletzt. Der Busfahrer erlitt einen Schock und arbeite ein halbes Jahr nicht. Die Stadtwerke schätzen den Schaden auf 15.300 Euro - die jetzt von dem Mädchen einklagen wollen.

    Die Klage der MVG richtet sich vielmehr gegen die Haftpflichtversicherung des Kindes

    Allerdings richtet sich die Klage vielmehr gegen die Haftpflichtversicherung der mittlerweile 12-Jährigen. Denn die lehne eine Regulierung des Schadens ab, wie Matthias Korte, Sprecher der Stadtwerke, erläutert. Der Prozess begann im Juni 2015.

    Die gerichtliche Klärung sei laut Matthias Korte allein erforderlich, um Rechtssicherheit für die verletzten Fahrgäste zu erhalten. Die Haftpflichtversicherung kann nicht verklagt werden, denn gegen den Versicherer gibt es im Bereich der Privathaftpflicht keinen sogenannten Direktanspruch.

    Wenn das Kind aus formalen Gründen etwa durch Vergleich oder Urteil zur Zahlung verpflichtet wird, muss die Schadensregulierung von der Versicherung übernommen werden. Die Schülerin war zum Zeitpunkt des Unfalles bereits zehn Jahre und zwei Monate alt - alt genug, dass sie für den Unfall haften kann.spa

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