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Prozess in Ingolstadt: Süchtiger schneidet Frau die Kehle durch

Prozess in Ingolstadt

Süchtiger schneidet Frau die Kehle durch

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    Ein 28-Jähriger musste sich nun vor dem Landgericht in Ingolstadt verantworten. Seine Perspektive: die Psychiatrie.
    Ein 28-Jähriger musste sich nun vor dem Landgericht in Ingolstadt verantworten. Seine Perspektive: die Psychiatrie. Foto: Harald Jung, Symbolfoto

    Darf man einen Crystal-Meth-Abhängigen, der im Drogenwahn seiner Freundin mit einem Messer den Hals durchschneidet „nur“ in eine Entzugsklinik einweisen? Was, wenn er oder die Ärzte die Therapie abbrechen und er dann auf freien Fuß kommt? Oder weist man ihn besser in die geschlossene Psychiatrie ein, weil die drogenbedingten Psychosen regelmäßig nach Konsum wiederkehren und er – bei unterstellter hoher Rückfallwahrscheinlichkeit – deshalb als dauerhaft psychisch gestört anzusehen ist?

    Das Landgericht Ingolstadt musste am Freitag eine das Risiko entsprechend abwägende Antwort auf diese Fragen geben. Darum ging es in dem Unterbringungsverfahren wegen versuchten Totschlags gegen einen 28-jährigen Ingolstädter. Die Antwort lautete: Erst zwei Jahre Entzug, dann Psychiatrie. Es sei denn, ein Prognosegutachten bestätigt danach, dass der Mann geheilt ist. Dann könnte ihm die Geschlossene erspart bleiben.

    Wie berichtet, hatte der geständige, über Jahre drogenabhängige Mann im Frühjahr vergangenen Jahres nach dem Konsum von Crystal und Cannabis seiner 37-jährigen Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser die Kehle durchgeschnitten und dabei die Halsschlagader nur knapp verfehlt. Die Frau überlebte, erlitt aber eine drei Zentimeter tiefe und neun Zentimeter lange Schnittverletzung. Wie er vor Gericht gesagt hatte, habe er im Wahn geglaubt, seine Freundin wolle ihn umbringen. Der Mann hat noch nie eine Drogentherapie gemacht und will das nun nachholen. Der forensische Psychiater hatte bestätigt, dass er während der Tat unzurechnungsfähig, also schuldunfähig gewesen sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

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