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Bayern
21.10.2017

Tausende Polizisten müssen im Nebenjob noch Geld dazu verdienen

Viele Polizisten in Bayern haben einen Nebenjob.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

Bekommen Polizisten in Bayern zu wenig Geld? Zahlen des Innenministeriums lassen das vermuten: Fast jeder Siebte von ihnen hat einen Nebenjob.

Rund 6300 der insgesamt 42.000 Polizisten in Bayern haben einen Nebenjob. Vor allem die in den großen Städten eingesetzte Polizisten verdienen sich oft noch etwas dazu, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine SPD-Anfrage hervorgeht. Allein 1233 der Polizisten mit Nebenjobs gehören dabei dem Polizeipräsidium München an.

"Das verdeutlicht, dass die Gehälter bei der Polizei in keinem Bezug mehr zu den Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen stehen", sagt der Sicherheitsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Peter Paul Gantzer. "Allein in München haben fast ein Fünftel der Polizeikräfte einen Nebenjob."

Vor allem in den unteren Besoldungsgruppen A8 (2390 Euro bis 3080 Euro brutto monatlich) und A9 (2510 Euro bis 3251 Euro brutto monatlich) ist die Zahl der Nebenjobber nach Angaben des Innenministeriums groß. Polizisten, die in großen Städten eingesetzt werden, bekommen zusätzlich eine Ballungsraumzulage von rund 80 Euro, für jedes Kind gibt es zusätzlich 21 Euro. Nach Ansicht von Gantzer ist eine Erhöhung dieser Zulage seit Jahren überfällig. 

Polizisten dürfen nicht jedem Nebenjob nachgehen

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht das Problem vor allem in den Städten. "Vom Grundsatz her könnten die Beamten mit ihrem Gehalt auskommen", sagt der Landesvorsitzende Peter Schall. "Aber gerade, wenn man in München wohnt und vielleicht noch nach Hause pendelt, ist die Motivation für einen Nebenjob logischerweise da." Schall geht daher davon aus, dass inzwischen mehr Polizisten einen Nebenjob machen als noch vor einigen Jahren. 

"Die Kollegen übernehmen gerne Kurierfahrten oder Fahrzeugüberführungen, manche sind auch handwerklich begabt und arbeiten in diesem Bereichen", sagt Schall. So seien ihm zwei Kollegen bekannt, die auf ihrer Dienststelle nebenher den Hausmeisterdienst übernähmen. 

Nicht genehmigt werden dagegen Tätigkeiten bei Sicherheitsdiensten oder Jobs in Gaststätten, da es hier zu Gewissenskonflikten mit dem Hauptberuf kommen könnte. "Wenn jemand Selbstverteidigungskurse geben möchte, wird das in der Regel auch nicht genehmigt", sagt Schall. dpa, lby

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