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  3. Allgäu: Über 30 Kühe sterben - weil ein Kind auf dem Hof "Star Wars" spielte

Allgäu
22.10.2016

Über 30 Kühe sterben - weil ein Kind auf dem Hof "Star Wars" spielte

30 Kühe starben an dem verschimmelten Futter. (Symbolbild)
Foto: Bernd Wüstneck (dpa)

Weil ein Kind beim "Star Wars"-Spielen auf Siloballen einstach, starben über 30 Kühe. Für die Landwirtsfamilie ist das eine wirtschaftliche Katastrophe.

Es waren an sich harmlose „Star Wars“-Spiele eines damals Elfjährigen Ende Oktober 2013, die für eine Landwirtsfamilie im Westallgäu zu einer wirtschaftlichen Katastrophe führten. Das Urlauberkind hatte auf dem Hof in Maissiloballen eingestochen, das Futter vergammelte unbemerkt, über 30 Kühe starben nach der Verfütterung, ein Schaden in Höhe von 172.000 Euro entstand.

Der Landwirt klagte gegen Kind und Vater. Doch das Landgericht Kempten wies in dem Zivilprozess die Klage ab. Der Bub habe die Konsequenzen bei seinem Spiel nicht überschauen können und sei darum nicht haftbar zu machen. Ebenso wenig habe der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt.

In der Fantasie des Jungen waren die Siloballen Außerirdische

Schon vor zweieinhalb Jahren hatte unsere Zeitung über den tragischen Fall berichtet. Die württembergische Urlauberfamilie, bestehend aus dem Elfjährigen, seinem Vater, seiner Schwester und den Großeltern, hatte schon circa zehnmal Urlaub auf dem Westallgäuer Bauernhof gemacht. Man kannte sich also gut.

Wie nun aus dem Urteil ersichtlich wurde, wusste der Bub auch, dass er die Siloballen, die auf dem weitläufigen Hof gelagert wurden, nicht beschädigen dürfe. Das war ihm so manches Mal von der Gastgeberfamilie gesagt worden. Der Junge war aber der Meinung, in den Ballen befinde sich Heu, auf dem später die Kühe liegen. Eines Tages spielte der Elfjährige „Krieg der Sterne“ und stach mit einem Stecken in die Ballen, die er in seiner Fantasie zu Außerirdischen umgewidmet hatte.

Das merkte zunächst niemand. Das Futter verdarb, ohne dass der Bauer dies bemerkte. Nachdem er die Silage verfüttert hatte, starben über 30 Kühe. Teure Tierarztkosten fielen an, beim Milchgeld gab es hohe Einbußen, neue Kühe mussten angeschafft werden. Das Geld dafür musste sich die Landwirtsfamilie leihen. Ein Versuch, Schadensersatz von der Haftpflichtversicherung der Urlauberfamilie zu bekommen, scheiterte. Begründung des Unternehmens: Damit ein Schadensfall vorliegt, hätte der Elfjährige absichtlich den Tod der Kühe herbeiführen müssen. Das sei aber nicht der Fall.

Schadensersatz-Klage scheitert

Dann verklagte der Landwirt den Buben und den Vater auf Schadensersatz. Das Gericht entschied nun: Der Vater habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, denn es entspreche dem „Erkundungsdrang“ eines Elfjährigen, umherzuschweifen. Der Vater müsse ihn nicht ständig beaufsichtigen. Der Bub habe die katastrophalen Folgen auch nicht absehen können oder „billigend in Kauf“ genommen. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. „Der Kläger hat Berufung eingelegt“, sagte Alfred Reichert, Vizepräsident des Landgerichts Kempten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

25.10.2016

Die Kühe sind schuld weil Sie nicht merken das das Futter vergammelt war.

Deshalb heisst es wohl auch dumme Kuh

24.10.2016

Ich dachte genau dafür gibt es Haftpflichtversicherungen!?

23.10.2016

oh und wieder einmal ist ein Bauer am Jammern !!! wie ist das mit der Gefärdungssicherung für Kinder wenn ich auf meinem Hof an eltern mit Kinder Vermiete ??? warum war der bereich mit den Siloballen nicht gesichert !!! denn aus so einem ballen können auch durch umwelteinflüsse löcher kommen und dann hochgiftige Gase austreten !!! woher will man nach einer längeren Zeit wissen das Der Junge da löcher reingestochen hat !!! denn wenn es so war hätte der Landwirt doch den beschädigten Ballen entsorgen Müssen !!! also wenn ich das so alles Überdenke was da in den letzten 2 Jahren so drüber geschrieben wurde Hört sich das schon sehr nach einem versuchten Versicherungsbetrug an !!! denn wenn die famielie schon so lange Urlaub auf dem Hof macht sind sie sehr gut bekannt und man hat es warscheinlich einfach aus gefälligkeit der Haftflicht gemeldet ??? ist nur so eine Sache wenn die versicherung sauer wird weil sie zu oft vor Gericht gezert wird kann sie auch anzeige erstatten und der spieß wird umgedreht !!! aber es ist nun mal einfacher die eigenen fehler auf Rücken von kindern auszutragen !! denn wenn so viele Kühe daran gestorben sind muß schon der schimmel bis in die Nächste stadt gestunken haben !!! mit einer handvol oder einem Schubkarren voll ist es damit nicht getan ...

23.10.2016

@Martin Mahle: diese Gedanken kamen mir auch in den Sinn. Ja, Kinder müssen spielen, aber kann es sein, dass so ein Riesenschaden angerichtet wird und der Geschädigte wird alleine gelassen. Alles hat doch Grenzen. Und zum TV-Konsum von Eltern und Kindern kenne ich auch so einen Fall: es läuft True Bloods (m.M.nach echt übel) und die zwei- und neunjährigen Kinder sitzen dabei. Weil, da sind sie so schön ruhig und die kriegen das eh nicht mit. Ich war fassungslos.

22.10.2016

Ob der Junge nun StarWars gesehen hat (es gibt da übrigens etliches Material mit FSK:6, was die Eltern wohl "entlastet") oder etwas anderes ist doch völlig egal. Früher hätte er Indianerpfeile in Cowboy geschossen oder umgedreht. Er hat in seiner Fantasie gespielt und damit ok.

Dass er Gegenstände beschädigt (folierte Silage) geht natürlich nicht - das hat für den Jungen aber ursächlich nicht viel mit der weiteren Entwicklung zu tun - die Folgen konnte er nicht abschätzen, die Folgen könnten wohl 95% der erwachsenen Städter nicht abschätzen, die zu Gast sind.

Mir kommt nur die Frage in den Sinn, warum der Landwirt das Futter vor der Gabe nicht überprüft? Hätte er vergammelte Silage nicht bemerken müssen ... ich bin da zugegeben fremd in de Materie, aber die Schuldfrage ist für mich nicht so klar, wie der Artikel es darstellt.

22.10.2016

Ein Strafunmündiger, der "Star Wars" nachspielt, verursacht dadurch einen katastrophalen Schadensfall (der Begriff genügt dem qualvollen Tod, den die Kühe erleiden mußten, eigentlich nicht) - die Existenzgrundlage des Landwirts ist zerstört. Keiner wird bestraft, der Schaden muß nicht ersetzt werden, keine Versicherung sieht sich zur Zahlung verpflichtet.

Das Gericht argumentiert mit "Tatendrang". Nun, wenn der 11-jährige die alles andere als gewaltfreien Sendungen schauen durfte - mit Billigung der Eltern -, dann haben die Eltern meines Erachtens sehr wohl eine Haftung zu übernehmen, denn ohne die Kenntnis dieser Filme, wäre der Filius niemals auf seine verhängnisvolle Idee gekommen.

Und es widerstrebt mir als "Otto Normalverbraucher" wirklich zutiefst, daß Eltern ihren Kindern, faktisch alles erlauben können, ohne Konsequenzen dafür tragen zu müssen.

Nicht einmal dann, wenn dadurch eine andere Familie in den Ruin getrieben wird.

Das soll gerecht sein? Hoffentlich hat der Bauer die finanziellen Möglichkeiten, dieses unsinnige Urteil von offenbar lebensuntüchtigen Richtern anzufechten.