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Fall Peggy: Ulvi K. bleibt vorerst in der Psychiatrie

Fall Peggy

Ulvi K. bleibt vorerst in der Psychiatrie

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    Der im Mordprozess um die kleine Peggy aus Oberfranken freigesprochene Ulvi K. wird in diesem Jahr nicht mehr aus der Psychiatrie entlassen.

    Ein neues Gutachten über den geistig Behinderten sei nicht so ausgefallen, dass über eine sofortige Entlassung entschieden werden müsse, sagte am Freitag der Sprecher des Landgerichts Bayreuth, Thomas Goger. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR).

    Entscheidung erst im Januar

    Die Entscheidung werde stattdessen beim nächsten regulären Überprüfungstermin im Januar 2015 fallen. Ulvi K. wurde in dem Mordprozess im vergangenen Mai freigesprochen, sitzt aber weiterhin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie. Das neue Gutachten sollte Aufschluss geben, welche Gefahr von dem 36-Jährigen für die Allgemeinheit ausgeht. Ob seine Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth gerechtfertigt ist, wird jährlich überprüft.

    Auch der Verteidiger von Ulvi K. habe weder eine vorgezogene Entlassung noch eine vorzeitige Anhörung beantragt, betonte Goger. "Ich vermute, auch dort hat man aus dem neuen Gutachten die gleichen Schlüsse gezogen, wie sie das Gericht gezogen hat." Zum genauen Inhalt äußerte sich Goger nicht. dpa/lby

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