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Fall Mollath: Verteidiger von Gustl Mollath müssen weitermachen

Fall Mollath

Verteidiger von Gustl Mollath müssen weitermachen

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    Verteidiger von Gustl Mollath müssen weitermachen
    Verteidiger von Gustl Mollath müssen weitermachen

    Die Kammer sah weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis. Der Angeklagte sei "bislang hervorragend verteidigt" worden, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag. 

    Beide Pflichtverteidiger hatten am Montag ihre Entpflichtung beantragt. "Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. 

    Mollaths Anwälte hatten ihr Mandat niedergelegt

    In der Vorwoche hatten beide Anwälte ihr Wahlmandat niedergelegt. Das Gericht hatte darauf beide als Pflichtverteidiger bestellt.

    Der 57-jährige Mollath muss sich im Wiederaufnahmeverfahren wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau geschlagen, gewürgt und eingesperrt sowie Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber in die Psychiatrie eingewiesen.  dpa/lby/AZ

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