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Regensburg
25.11.2015

Verurteilter Sexualmörder verlangt Schadenersatz vom Freistaat

Ein Sexualmörder will vom Freistaat 44.500 Euro Schmerzensgeld haben.
Foto: Matthias Hiekel (dpa)

Ein Sexualmörder verlangt vom Freistaat 44.500 Euro Schmerzensgeld. Grund: Seine Sicherheitsverwahrung ist erst kurz vor Haftentlassung angeordnet worden.

Ein verurteilter Sexualmörder verlangt vom Freistaat Bayern Schadensersatz in Höhe von 44.500 Euro. Grund sei die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung im Jahr 2008 kurz vor der Haftentlassung, betonte der Anwalt des Mannes am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg. Eine gütliche Einigung lehnten beide Parteien ab. 

Nach Verbüßung der maximalen Jugendstrafe von zehn Jahren hatte das Landgericht Regensburg 2008 bei dem Mann nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt. Diese wurde 2011 vom Bundesverfassungsgericht gekippt, erst 2013 trat ein neues Gesetz mit verschärften Voraussetzungen für diese Art der Unterbringung in Kraft. Das Gericht hat nun zu prüfen, ob die Sicherungsverwahrung unter den neuen Vorgaben auch schon 2008 verhängt worden wäre. dpa/lby

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