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Energiewende: Windkraft in Bayern: Die Bevölkerung darf künftig entscheiden

Energiewende

Windkraft in Bayern: Die Bevölkerung darf künftig entscheiden

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    Windräder dürfen nur mit einem großen Mindestabstand gebaut werden. Doch wenn Einigkeit bei der Bevölkerung herrscht, kann es auch Ausnahmen geben.
    Windräder dürfen nur mit einem großen Mindestabstand gebaut werden. Doch wenn Einigkeit bei der Bevölkerung herrscht, kann es auch Ausnahmen geben. Foto: Peter Bauer

    Was hat es damit auf sich, wenn die SPD im Landtag ausgerechnet beim heftig umstrittenen Thema Windkraft ihre Kollegen von der CSU ausdrücklich lobt? Ist das ernst gemeint? Heißt das, dass die Große Koalition im Bund sich jetzt auch in Bayern fortsetzt? Oder hat die Sache einen Haken?

    Nun ja, der Wortlaut ist dann doch ziemlich eindeutig und ganz schön giftig. Die Generalsekretärin der Bayern-SPD, Natascha Kohnen, erklärte gestern: „Ich tue es ungern, aber ich muss die CSU-Fraktion jetzt auch mal loben. Nach Jahren der Unterdrückung durch Horst Seehofer befreit sie sich nun mit ihrer Position zur Windenergie von der Geiselhaft ihres Ministerpräsidenten. Respekt!“

    Der Konter der CSU ließ nicht lange auf sich warten. Auf Anfrage unserer Zeitung sagte Fraktionschef Thomas Kreuzer: „Danke für das Lob der SPD, das aber auch der Staatsregierung gelten muss. Unsere Haltung zur Windkraft ist völlig einvernehmlich zwischen CSU-Fraktion und Staatsregierung erarbeitet worden.“

    Gegner waren begeistert, Befürworter reagierten entsetzt

    Tatsächlich geht es in dem Wortgefecht, das Kohnen und Kreuzer sich hier liefern, nicht so sehr um die Sache als vielmehr um die politische Deutungshoheit. Fakt ist, dass Seehofer vergangenen Sommer beim Ausbau der Windkraft massiv auf die Bremse getreten ist. Nach Gesprächen mit Windkraftgegnern ließ er per ministerieller Anordnung den Bau neuer Windräder stoppen, um eine „Verspargelung“ der Landschaft mit 200 Meter hohen „Monster-Windrädern“ zu verhindern. Gleichzeitig begann er auf Bundesebene für die sogenannte 10-H-Regelung zu streiten. Danach sollte es den Ländern gestattet sein, den Mindestabstand eines Windrades zur Wohnbebauung auf das Zehnfache seiner Höhe festzulegen. Windkraftgegner waren begeistert, Befürworter und Investoren reagierten entsetzt.

    In den Koalitionsverhandlungen setzte sich Seehofer schließlich durch. Bayern wird die 10-H-Regelung in Kraft setzen dürfen. Damit aber handelte sich der CSU-Chef auch in seiner eigenen Partei heftigen Widerspruch ein.

    Vielerorts in Bayern nämlich hatten Landräte und Bürgermeister längst gehandelt, um die Energiewende nach den Vorgaben der Staatsregierung aus dem Jahr 2011 voranzutreiben. Eine starre 10-H-Regelung hätte ihre Planungen und die ganzen Vorarbeiten zunichte gemacht. Es hätten in Bayern kaum noch Windräder gebaut werden können.

    Vertrauensschutz soll für fortgeschrittene Projekte gelten

    Erst zum Jahreswechsel lenkte Seehofer ein. Er wolle, so erklärte er, Einvernehmen in der Bevölkerung. Wenn in einer Gemeinde Einigkeit bestehe, könnte eine Ausnahme gemacht und eine Windkraftanlage auch näher an die Wohnhäuser gebaut werden.

    Gestern früh nun verkündete die CSU-Landtagsfraktion ihren Beschluss: Die 10-H-Regelung soll grundsätzlich gelten, damit „Windräder nicht gegen den Willen der Bevölkerung in der Nähe der Wohnbebauung oder in einer besonders sensiblen Landschaft errichtet werden.“ Allerdings, so Fraktionschef Kreuzer, wolle die Fraktion auch, „dass Windräder dort mit geringerem Abstand errichtet werden können, wo große Zustimmung in der betroffenen Bevölkerung herrscht“. Die Entscheidung könne über Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid herbeigeführt werden.

    Außerdem legte sich die Fraktion darauf fest, dass für fortgeschrittene Projekte Vertrauensschutz gelten soll. Wer bis zur Entscheidung im Kabinett, die kommende Woche erwartet wird, einen genehmigungsfähigen Antrag für ein Windrad eingereicht hat, für den soll noch die alte Rechtslage gelten.

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