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NSU-Prozess: Zschäpe schuldunfähig?

NSU-Prozess

Zschäpe schuldunfähig?

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    Beate Zschäpe
    Beate Zschäpe

    Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist nach Einschätzung eines von ihren Vertrauensanwälten benannten Gutachters vermindert schuldfähig. Der Psychiater Joachim Bauer attestierte der Hauptangeklagten im Münchner NSU-Prozess eine schwere abhängige Persönlichkeitsstörung. Zschäpe sei hochgradig abhängig von ihrem Freund und Komplizen Uwe Böhnhardt gewesen, sagte Bauer am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht.

    Er bescheinigte ihr deshalb eine „erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit“. Bauer, den Zschäpes Vertrauensverteidiger Mathias Grasel im sogenannten Selbstladeverfahren in den Prozess gebracht hatte, kam damit zu einem völlig anderen Schluss als der vom Oberlandesgericht bestellte Sachverständige, der Psychiater Henning Saß. Dieser hatte Zschäpe in seinem Gutachten volle Schuldfähigkeit attestiert.

    Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Menschen erschossen haben. Neun der Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende. Während Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 in einem Wohnmobil verbrannten, ist Zschäpe wegen Mittäterschaft an allen Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) angeklagt. Ihr Prozess läuft seit dem 6. Mai 2013. (dpa)

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