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Suchmaschinen
20.09.2017

BGH entscheidet am Donnerstag über Bildersuche im Internet

Dürfen Suchmaschinen urheberrechtlich geschützte Fotos anzeigen, wenn der Rechteinhaber das nicht will? Das ist eine der Fragen, über die der Bundesgerichtshof (BGH) nun entscheidet.
Foto: Uli Deck/dpa

Dürfen Suchmaschinen urheberrechtlich geschützte Fotos anzeigen, wenn der Rechteinhaber das nicht will? Das ist eine der Fragen, über die der Bundesgerichtshof (BGH) nun entscheidet.

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich am Donnerstag mit der Bildersuche von Google und anderen Suchmaschinen im Internet (Az. I ZR 11/16). Konkret geht es unter anderem um die Frage, ob Suchmaschinen urheberrechtlich geschützte Fotos anzeigen dürfen, wenn der Rechteinhaber das nicht will.

Geklagt hatte in dem Fall der Betreiber einer Webseite für Nacktfotos. Ein Teil seiner Seite war passwortgeschützt und nur für registrierte Nutzer gegen Zahlung zugänglich. Andere Teile jedoch nicht. Der Webseiten-Betreiber erlaubte seinen Kunden zwar den Download der dort bereitgestellten Inhalte auf den eigenen Rechner. Die heruntergeladenen Bilder ins Internet zu stellen, war den Kunden aber verboten.

Problem in diesem Fall war jedoch AOL. Der Konzern bot damals auf seiner Seite aol.de auch eine - von Google betriebene - Bildersuche an. Gaben Nutzer dort bestimmte Suchbegriffe ein, so erschienen einige Vorschaubilder von Aktfotos eben jener Seite.

Der Betreiber der Foto-Seite argumentierte, AOL und Google hätten diese Bilder nicht anzeigen dürfen. Er habe das alleinige Nutzungsrecht für die Fotos, die offenbar von Kunden unerlaubt im Netz veröffentlicht worden seien.

Das Landgericht (LG) Hamburg wies seine Klage aber zunächst ab (Az. 310 O 331/09). Auch vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) hatte der Rechteinhaber keinen Erfolg (Az. 5 U 6/11).

Nun beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Spannungsfeld Urheberrecht und Suchmaschinen. "Zwar geht es in diesem Fall nur indirekt um Google, doch die darin aufgeworfenen Rechtsfragen sind direkt auf den Internetgiganten übertragbar“, so der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke.

Bestätigt der BGH am Donnerstag das Urteil des OLG Hamburg, so könnten sich Google und alle anderen Suchmaschinen erst einmal freuen, „denn es würde Rechteinhabern damit erheblich erschwert, die Auffindbarkeit von urheberrechtlich geschützten Fotos in der Bildersuche zu verhindern, wenn Dritte ihre Werke ohne Einwilligung frei ins Netz gestellt haben."
 
Allerdings betreffe die Entscheidung einen Sachverhalt aus dem Jahr 2009, inzwischen habe Google seine Bildersuche erheblich verändert. "Insofern ist es gut möglich, dass sich der BGH auch zu der aktuellen Google-Bildersuche äußern wird." AZ

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