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Fragen und Antworten: Diese Bedingungen legt die Bundesnetzagentur für die Vergabe von 5G fest

Fragen und Antworten

Diese Bedingungen legt die Bundesnetzagentur für die Vergabe von 5G fest

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    Die Vergabebedingungen für 5G hat die Bundesnetzagentur jetzt endgültig festgelegt.
    Die Vergabebedingungen für 5G hat die Bundesnetzagentur jetzt endgültig festgelegt. Foto: Inga Kjer, dpa (Symbolbild)

    Nach welchen Spielregeln startet Deutschland ins 5G-Zeitalter? Wer profitiert vom neuen Mobilfunkstandard, und wie und wann soll die Technik für superschnelles Internet auch in abgelegenen Regionen verfügbar sein? Begleitet von Kritik hat die Bundesnetzagentur am Montag die Vergabebedingungen und die Auktionsregeln für die ersten Frequenzen festgelegt. Ein Überblick:

    Was kann 5G?

    Der neue Mobilfunkstandard löst weltweit Schritt für Schritt die 4G-Technik (auch als LTE bekannt) ab und soll durch eine enorme Geschwindigkeitssteigerung bis in den Gigabit-Bereich den Weg für zahlreiche Anwendungen ebnen, die eine Datenübertragung in Echtzeit benötigen. So fallen etwa bei selbstfahrenden Autos, die künftig den Verkehrsinfarkt in den Städten lindern könnten, gewaltige Datenmengen an. Und die Wirtschaft setzt auf intelligent vernetzte Fabriken und Maschinen, die beispielsweise selbst vorhersagen, wann sie eine Wartung benötigen.

    Auch für Verbraucher bietet 5G abseits der immer größer werdenden Datenmengen beim Streamen von Videos neue Möglichkeiten: So sollen etwa Augmented- oder Virtual-Reality-Apps beim Shoppen schneller und umfangreicher Informationen liefern - sei es über Inhaltsstoffe von Produkten oder darüber, ob neue Möbel auch ins eigene Wohnzimmer passen.

    Bis die meisten Handybesitzer 5G nutzen können, wird es allerdings noch Jahre dauern. Selbst der Vorgängerstandard 4G ist noch längst nicht überall in Deutschland verfügbar.

    5G: Was sehen die Vorgaben der Bundesnetzagentur vor?

    Der Beginn der Versteigerung ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen. Für die Bieter gilt dabei: Bis Ende 2022 müssen sie mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen - bis Ende 2024 dann unter anderem auch alle wichtigen Wasserstraßen und die übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

    Ein besonderer Knackpunkt ist das sogenannte Roaming - also dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern automatisch auf die Handynetze der Konkurrenten umgeleitet werden. Hierzu erlegt die Netzagentur den Betreibern ein "Verhandlungsgebot zu Kooperationen" auf und will diesen Prozess als "Schiedsrichter" aktiv begleiten. Das könnte auch für Neueinsteiger bei den Betreibern die Chancen auf einen Markteintritt erhöhen. Rechtlich verpflichten, ihre Netze mit Konkurrenten zu teilen, kann die Behörde die Anbieter bislang aber nicht.

    5G: Welche Rolle spielen die großen Anbieter?

    Die drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland spielen auch beim 5G-Ausbau eine wichtige Rolle, da sie bereits eine Netzinfrastruktur haben.

    Mit von der Partie in der 5G-Diskussion sind auch sogenannte Diensteanbieter wie 1&1 oder Freenet, die zwar kein eigenes Netz haben, aber bei den großen Anbietern Netzkapazitäten einkaufen und daraus dann Produkte für ihre eigenen Kunden schnüren. Für Verbraucher kann dies mehr Wettbewerb und damit auch günstigere Preise bedeuten.

    Die Bundesnetzagentur will zudem einige Frequenzen nicht versteigern, sondern auf Antrag flexibel regional zuteilen. Dafür interessieren sich vor allem Industriebetriebe, kommunale Unternehmen - aber auch etwa Festivalveranstalter, die auf kleinen Flächen viele Geräte mit Internetzugang bedienen müssen. Nötig ist in jedem Fall, dass die Antennenstandorte ans Glasfasernetz angeschlossen werden.

    Was ist mit weißen Flecken?

    Weiter für Zündstoff sorgt die Debatte um die Flächenabdeckung. Während etwa der Bauernverband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor einer wachsenden Kluft zwischen Stadt und Land warnen, hatte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) zuletzt die Forderung nach einer hundertprozentigen 5G-Abdeckung zurückgewiesen - denn auch 4G sei schon "verdammt schnell" und reiche für viele Belange aus.

    Die Digitalwirtschaft wiederum warnt vor "unverhältnismäßigen Auflagen für die Netzbetreiber". Die Bundesnetzagentur selbst sagt, sie habe berücksichtigen müssen "was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist". (afp)

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