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Fluggastrechte: Flug zu spät oder ausgefallen - Webseite hilft weiter

Fluggastrechte

Flug zu spät oder ausgefallen - Webseite hilft weiter

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    Flug zu spät? Flug ausgefallen? Koffer weg? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat eine eigene Website, die beim Einfordern von Ansprüchen hilft.
    Flug zu spät? Flug ausgefallen? Koffer weg? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat eine eigene Website, die beim Einfordern von Ansprüchen hilft. Foto:  selbsthilfe.evz.de (dpa)

    Der Flug ist verspätet oder fällt aus, der Koffer landet irgendwo im Nirgendwo. Wer viel fliegt, kennt dieses Leid schon, wer selten fliegt, den trifft es im Fall des Falles um so härter.

    Zum Glück haben Fluggäste Rechte und können sich in vielen Fällen finanzielle Entschädigung von den Airlines holen. Weil die Fluggesellschaften dabei aber selten sonderlich hilfreich sind, gibt es die Webseite Selbsthilfe.evz.de des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).

    Die einfach gegliederte Seite fragt den Fall einfach in mehreren Schritte ab und erklärt anhand der Antworten, ob Kunden mit einer Entschädigungszahlung rechnen können. Darüber hinaus gibt es Hilfe beim Verfassen des Schreibens an die Airline, beim Einfordern von zusätzlich angefallenen Kosten - und auch für Mitreisende können Ansprüche angemeldet werden.

    Neben Flugproblemen unterstützt das Portal auch bei Ärger mit Mietwagen-, Zug- oder Fernbusbuchungen. (dpa)

    Selbsthilfewebsite des EVZ

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