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Urteil des OLG München: Illegale Downloads: Eltern müssen Kinder verraten - oder zahlen

Urteil des OLG München

Illegale Downloads: Eltern müssen Kinder verraten - oder zahlen

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    Wenn Kinder illegal Musik über das Internet anbieten, müssen Eltern zahlen.
    Wenn Kinder illegal Musik über das Internet anbieten, müssen Eltern zahlen. Foto: Oliver Berg, dpa

    Eltern müssen zahlen, wenn Kinder über ihren Internetanschluss illegal Musik verbreiten - auch wenn die Kinder volljährig sind. Dieses Urteil zum Filesharing hat heute das Münchner Oberlandesgericht (OLG) gesprochen.

    Im konkreten Fall wurde über den Internetanschluss eine Ehepaars ein Album der Sängerin Rihanna über eine Tauschbörse angeboten. Drei volljährige Kinder hatten Zugriff darauf. Die Eltern hatten sich aber geweigert, den Schuldigen zu bennen. Die Kinder wiederum verweigerten jede Aussage.

    Das reicht nach Angaben des OLG nicht aus, um die Ansprüche der Universal Music als Inhaberin der Verwertungsrechte zu verwirken. Die Eltern müssen daher Schadenersatz- und Abmahnungskosten in Höhe von insgesamt mehr als 3500 Euro zahlen.

    Augsburger Jurist: Entscheidung nicht überraschend

    Die Zahlung hätten die Eltern laut Gericht nur verhindern können, wenn sie das schuldige Kind benannt hätten. Hätten die Eltern konkret benannt, wer als Täter in Betracht kommt, wäre das Blatt nach Darstellung des Gerichts gewendet worden: Dann nämlich hätte Universal Music den Beweis liefern müssen, dass der Upload gegen das Urheberrecht verstieß und somit illegal erfolgte.

    Das Urteil ist für viele weitere Verfahren wichtig, in dem es um das Angebot von Musik im Internet geht. Daher ist Revision möglich, über die der Bundesgerichtshof entscheiden müste.

    Für den Augsburger Rechtsanwalt und IT-Spezialisten Hagen Bild kam das Urteil allerdings nicht überraschend. "Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren in mehreren Entscheidungen in genau diese Richtung tendiert", sagt der Jurist. Eltern müssten als Folge aus dem Urteil in solchen Streitfällen ihre Kinder als Verantwortliche benennen. "Tun sie das nicht, müssen die Eltern selbst für den Schaden einstehen", sagt Hild. AZ, bo

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