Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Social Media: Nach diesen Regeln werden auf Facebook Beiträge gelöscht

Social Media
22.05.2017

Nach diesen Regeln werden auf Facebook Beiträge gelöscht

Was dürfen Nutzer auf Facebook posten und was nicht? Erstmals sind Dokumente zu den internen Löschregeln geleakt worden.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolfoto)

Was dürfen Nutzer auf Facebook posten und was nicht? Welche Inhalte gelöscht werden, war lange unklar. Jetzt sind erstmals Dokumente zu den internen Löschregeln geleakt worden.

Wenn ein Nutzer auf Facebook schreibt "Lasst uns fette Kinder verprügeln", dann geht das in Ordnung. Ebenso "Um der Schlampe das Genick zu brechen, musst du möglichst viel Druck auf die Mitte ihrer Kehle ausüben". Aber wehe dem, der postet "Jemand sollte Trump erschießen".  Dieser Kommentar wird schnellstmöglich gelöscht.

Nach welchen Regeln Facebook Inhalte löscht, galt lange Zeit als großes Geheimnis. Bis jetzt. Der britischen Zeitung The Guardian wurden mehr als 100 interne und als geheim geltende Dokumente zugespielt, die einen Einblick in die Löschregeln des weltgrößten sozialen Netzwerks geben. Auszüge daraus veröffentlichte das Medienhaus online.

In den Dokumenten geht es um den Umgang mit Hasskommentaren und Mobbing, Gewaltaufrufen, rassistischen, terroristischen und pornografischen Inhalten. Sogar zu Inhalten, die sich um Spielmanipulation im Sport oder Kannibalismus drehen, gibt es eigene Richtlinien.

Schon länger steht Facebook wegen Löschungen in der Kritik

1,3 Millionen Posts werden laut The Guardian pro Minute auf Facebook abgesetzt. Schon seit geraumer Zeit steht Facebook deswegen unter Druck. Die Löschung von beleidigenden oder illegalen Inhalten wird oft als unzureichend kritisiert. Die nun veröffentlichten Dokumente zeigen, dass sich der Konzern zumindest bemüht, das Problem in den Griff zu bekommen.

Das ist aber gar nicht so einfach. Einerseits muss das soziale Netzwerk mit rund zwei Milliarden Nutzern dafür sorgen, dass Hass, illegale Inhalte und Gewaltaufrufe umgehend entfernt werden, sagen die einen Kritiker. Andere kritisieren, dass Unternehmen würde Zensur üben und die Meinungsfreiheit durch Löschungen einschränken.

Welche Inhalte werden gelöscht, welche dürfen stehen bleiben? Ein Überblick:

Facebook-Mitarbeiter fühlen sich überfordert

Die Löschregeln sollen den Mitarbeitern helfen, illegale von akzeptablen Inhalten zu unterscheiden. In der Theorie mag das funktionieren, die Praxis sieht anders aus. Die Moderatoren seien von der Menge der Arbeit überwältigt, zitiert The Gaurdian eine Quelle. Oft hätten sie nur zehn Sekunden Zeit um zu entscheiden, ob ein Inhalt gelöscht werden muss oder nicht.

Dabei muss oft auch der Kontext in Betracht gezogen werden, um zu verstehen, wie ein Kommentar gemeint ist. Dabei geht es nicht nur darum, wann Menschen scherzen und wann sie etwas ernst meinen. Auch die Frage, wann Fotos von Kindesmisshandlungen oder Tierquälerei aufklären wollen und wann sie aus sadistischer Intention heraus veröffentlicht werden, muss geklärt werden. Ob das immer innerhalb weniger Sekunden möglich ist, ist fraglich.

Auch wegen falscher Löschungen wurde Facebook schon kritisiert

Doch nicht nur wegen Inhalten wie Hasskommentaren oder Gewaltaufrufen, die Facebook nicht löscht, steht das soziale Netzwerk in der Kritik. Im vergangenen Jahr erbosten sich zahlreiche Nutzer über die Löschung eines historischen Fotos: Darauf zu sehen ist das nackte Mädchen Kim Phuc, das in Vietnam vor einem Napalm-Angriff flieht. Nach harscher Kritik ging das Foto wieder online.

Facebook scheint daraus gelernt zu haben, wie die nun geleakten Dokumente zeigen: Obwohl Fotos nackter Menschen verboten sind, bleiben historische Aufnahmen aus Konzentrationslagern erlaubt, auf denen entblößte Opfer zu sehen sind.

Lesen Sie auch:

Mordvideo auf Facebook gezeigt: Amerika jagt den Verdächtigen

Streit um Kriegsfoto: Facebook stellt Bild aus dem Vietnamkrieg wieder online 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.