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Internetportal: Quatsch-Doktortitel dürfen nicht auf Groupon verkauft werden

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Quatsch-Doktortitel dürfen nicht auf Groupon verkauft werden

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    Groupon ist Marktführer im Geschäft mit Rabattcoupons im Internet. Die scherzhaften Doktortitel darf es aber nicht vescherbeln. Foto: Tannen Maury dpa
    Groupon ist Marktführer im Geschäft mit Rabattcoupons im Internet. Die scherzhaften Doktortitel darf es aber nicht vescherbeln. Foto: Tannen Maury dpa

    Das Internetportal Groupon darf  nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine  Gutscheine für scherzhafte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten, die mit echten Titeln verwechselt werden können. Wie das Gericht am Montag mitteilte, bestätigte es bereits vergangene Woche  einen entsprechenden Bescheid der Berliner Senatsverwaltung für Bildung vom 7. Juni.

    Groupon: Rabatt für Ausstellung eines Ehrendoktortitels

    Groupon bietet laut Gericht auf seinem Portal Rabattgutscheine  für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentiteln  einer "Miami Life Development Church" ("Miami  Lebensentwicklungskirche") an. Darunter seien Titel für Gebiete wie  "Angel Therapy" ("Engeltherapie"), "Exorcism" ("Exorzismus"),  "Immortality" ("Unsterblichkeit") oder "Ufology"  ("Ufo-Wissenschaft").

    Belauscht: Die Realität ist lustiger als Witze

    Kurze Gespräche in der Bahn, unbedachte Äußerungen im Büro, amüsante Gesprächsfetzen auf der Straße: Die Realität ist oft lustiger als ein erzählter Witz. Seit gut zwei Jahren sammeln vier junge Männer, die in Augsburg studiert haben, auf der Internetseit belauscht.de skurrile und witzige Dialoge. Zwei Bücher darüber sind inzwischen erschienen. Wir haben eine kleine Auswahl des großen Lauschangriffs.

    Heppenheim, Media Markt. Ein Ehepaar Mitte 40 im Media Markt lässt sich in der Haushaltswarenabteilung von einem Angestellten beraten. Es läuft eine “Alt-gegen-Neu-Aktion”. Bei dem Kauf eines Neugerätes bekommt das Ehepaar Rabatt, wenn es ein altes Gerät beim Kauf zurück gibt. Verkäufer: “Haben Sie denn nichts Unnützes im Keller?” Mann: “Doch, unseren Sohn.”

    Stuttgart. Im Büro. Der Firmeninhaber ist gerade dabei, eine Mail an Geschäftspartner im Ruhrpott zu verfassen. Chef: “Glauben Sie das passt, wenn ich schreibe ‘Herzliche Grüße ins schöne Gelsenkirchen’?” Mitarbeiter: “Ja warum denn nicht?” Chef: “Nicht, dass die glauben, wir wollen sie verarschen.”

    Bonn, Bushaltestelle. Ein ausländischer Mitbürger sitzt neben mir an der Haltestelle. Als ein Eichhörnchen über die Straße läuft, ruft er laut: “Ey Nussmäuschen Alter! Nussmäuschen!”

    München, in der U6 am Harras. 4-köpfige Familie (Vater, Mutter, zwei Mädchen) mit jeweils einer Reisetasche steigt in die U-Bahn ein. Kurz nachdem die Bahn ins Rollen kommt stöhnt der Vater: “Mist, ich hab vergessen zu stempeln.” Tochter, etwa 9 Jahre alt, laut fragend zur Mutter: “Fährt Papa jetzt schwarz? Ist das nicht illegal???” Vater: “Ich renn´ an der nächsten Haltestelle raus und stempel.” U-Bahn kommt zum Stehen, Vater rennt raus, Türen gehen zu und die Fahrt geht ohne Papa weiter. Daraufhin die etwas ältere Tochter ganz nüchtern: “Papi wollte eh nie mit nach Rimini.”

    Im Radio SWR3. Wunschtitel-Sendung. Ein Hörer wünschte sich Folgendes: “Ich wünsche mir für meine Schwiegermutter, die zur Zeit im Krankenhaus liegt, den Titel von Ich&Ich ‘So soll es sein, so kann es bleiben’.”

    Wuppertal, Klotzbahn. In einem Fotogeschäft. Kunde mit einem Bilderrahmen in der Hand: “Gibt es den hier auch im Querformat?” Verkäufer (nimmt dem Kunden den Rahmen aus der Hand und dreht ihn um 90 Grad): “Gerade reingekommen.”

    Berlin, in der S-Bahn Richtung Spandau. Zwei Teenie-Mädchen lösen ein Kreuzworträtsel in der Bahn. Zumindest versuchen sie es. #1: “Boah, is das dumm. Lateinisch für ‘du’ … französisch für ‘und’ … nur so Scheiß-Fragen … ah, hier is was: ‘Antike Wandverzierung’…” #2: “Poster!” #1 “Ey stimmt, dis passt.” #2 “Na? Bin isch doch nicht sone behinderte Schlampe wie Jens sagt!”

    Leverkusen. An einem Kiosk. Ein kleines Mädchen steht vor mir in der Schlange am Kiosk. Mädchen: “Ich hätte gerne den Schokoriegel mit dem Löwen drauf.” Verkäufer: “Lion?” Mädchen: “Neee, kaufen!”

    Heide, Himmelreichstraße. An einem Grillimbiss. Der Bratwurstmann begrüßt einen Kunden, den er anscheinend häufiger an seiner Bude sieht. Bratwurstmann: “Hallo Klaus!” Kunde: “Hallo Andreas!” Bratwurstmann: “Aber Klaus, ich heiße doch Alexander!” Kunde: “Ich heiße ja auch eigentlich Karsten.”

    Wuppertal, in der Schwebebahn. Neben mir sitzt ein breit gebauter Mann (ca. 28 Jahre) mit dicker Bomberjacke und Kampfhund. Zwei Stationen später steigt eine junge Frau ein. Sie beginnt nach kurzer Zeit den Hund zu streicheln. Er: “Ey, normalerweise fragt man vorher ob man den Hund streicheln darf!” Sie: “Ich liebe Hunde über alles.” Er: “Ja ey, ich liebe Frauen auch über alles, aber die muss ich auch vorher fragen ob ich sie streicheln darf.”

    Groupon hatte gegen den Bescheid der Senatsverwaltung Einspruch  erhoben, weil die Fachbereichsbezeichnungen "größtenteils in eine scherzhafte Richtung" wiesen und deshalb "keine Verwechslungsgefahr" bestehe, erklärte das Gericht. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag jedoch zurück, weil die  Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschultiteln "zum Verwechseln ähnlich seien", nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten sei.

    Titel zum Verwechseln

    Um die Verwechslungsgefahr zu beurteilen, sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen, erklärte das Gericht. Es  sah die Gefahr im vorliegenden Fall als gegeben an. Die angeblich kirchlichen "Fachbereiche" wiesen zum Beispiel eine deutliche  Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf, erklärte das Gericht. So könne etwa die  Bezeichnung "Psychic Sciences" ("Psychische Wissenschaften") von  einem flüchtigen Betrachter leicht mit "Psychologie" verwechselt  werden. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim  Oberverwaltungsgericht zulässig. (AFP)

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