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  3. Internetportal: Quatsch-Doktortitel dürfen nicht auf Groupon verkauft werden

Internetportal
11.09.2012

Quatsch-Doktortitel dürfen nicht auf Groupon verkauft werden

Groupon ist Marktführer im Geschäft mit Rabattcoupons im Internet. Die scherzhaften Doktortitel darf es aber nicht vescherbeln. Foto: Tannen Maury dpa

Das Internetportal Groupon hatte Gutscheine für scherzhafte Ehrendoktor-Titel angeboten. Ein Eilverfahren untersagte nun den Kauf.

Das Internetportal Groupon darf  nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine  Gutscheine für scherzhafte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten, die mit echten Titeln verwechselt werden können. Wie das Gericht am Montag mitteilte, bestätigte es bereits vergangene Woche  einen entsprechenden Bescheid der Berliner Senatsverwaltung für Bildung vom 7. Juni.

Groupon: Rabatt für Ausstellung eines Ehrendoktortitels

Groupon bietet laut Gericht auf seinem Portal Rabattgutscheine  für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentiteln  einer "Miami Life Development Church" ("Miami  Lebensentwicklungskirche") an. Darunter seien Titel für Gebiete wie  "Angel Therapy" ("Engeltherapie"), "Exorcism" ("Exorzismus"),  "Immortality" ("Unsterblichkeit") oder "Ufology"  ("Ufo-Wissenschaft").

Groupon hatte gegen den Bescheid der Senatsverwaltung Einspruch  erhoben, weil die Fachbereichsbezeichnungen "größtenteils in eine scherzhafte Richtung" wiesen und deshalb "keine Verwechslungsgefahr" bestehe, erklärte das Gericht. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag jedoch zurück, weil die  Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschultiteln "zum Verwechseln ähnlich seien", nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten sei.

Titel zum Verwechseln

Um die Verwechslungsgefahr zu beurteilen, sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen, erklärte das Gericht. Es  sah die Gefahr im vorliegenden Fall als gegeben an. Die angeblich kirchlichen "Fachbereiche" wiesen zum Beispiel eine deutliche  Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf, erklärte das Gericht. So könne etwa die  Bezeichnung "Psychic Sciences" ("Psychische Wissenschaften") von  einem flüchtigen Betrachter leicht mit "Psychologie" verwechselt  werden. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim  Oberverwaltungsgericht zulässig. (AFP)

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