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Recht auf Vergessen: Unerwünschte Google-Treffer löschen lassen: So funktioniert es

Recht auf Vergessen

Unerwünschte Google-Treffer löschen lassen: So funktioniert es

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    Internetnutzer können ab jetzt bei Google beantragen, dass Links zu unerwünschten Inhalten im Netz gelöscht werden. Wie das Ganze funktioniert - hier die Antworten.
    Internetnutzer können ab jetzt bei Google beantragen, dass Links zu unerwünschten Inhalten im Netz gelöscht werden. Wie das Ganze funktioniert - hier die Antworten. Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild (dpa)

    Unschöne Bilder, Fehltritte in der Vergangenheit, Verleumdungen durch Dritte - oder schlicht persönliche Dinge, die man über sich nicht (mehr) im Internet lesen möchte: Ab jetzt bietet die Internetsuchmaschine Google an, unerwünschte Links auf Webseiten in seinen Suchergebnissen löschen zu lassen. Warum Google diesen Schritt macht, was genau man löschen lassen kann, was nicht, und wie das "Recht auf Vergessen" funktioniert - hier die Fragen und Antworten.

    Was heißt "Recht auf Vergessen" im Internet?

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus ihren Ergebnislisten löschen müssen, wenn ein Nutzer dabei sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht und die Treffer auch nicht mehr relevant sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die verlinkten Berichte veraltet sind.

    Wie kann ich bei Google die Löschung eines Links beantragen?

    Google hat dazu ein spezielles Online-Formular veröffentlicht. In diesem trägt man seinen Namen, seine Mailadresse und die URLs (Internetadressen) ein, die man löschen lassen will. Dazu will Google eine Begründung, "weshalb diese URL in den Suchergebnissen irrelevant, veraltet oder anderweitig unangemessen ist". Außerdem verlangt die Suchmaschine einen Ausweis-Scan. Dieser muss online bei Google hochgeladen werden, um sich als Betroffener auszuweisen.

    Kann ich jeden unerwünschten Link löschen lassen?

    Nein, es gibt kein grundsätzliches Recht auf eine Löschung. Die Entfernung von Suchergebnissen kann man vor allem dann verlangen, wenn die verlinkten Inhalte veraltet oder nicht (mehr) für die Öffentlichkeit relevant sind. Dass einem Inhalte einfach "nicht passen", dürfte als Begründung für einen Löschantrag nicht ausreichen.

    Kann ich auch die Löschung der unerwünschten Daten, Artikel, oder Bilder selbst verlangen?

    Nein, für die Löschung der Inhalte selbst ist Google nicht verantwortlich. Dazu muss man sich an den Verantwortlichen der Seite wenden, auf der die Inhalte veröffentlicht wurden.  Google entfernt nur die Links zu jenen Inhalten in seinen Suchergebnissen.

    Was macht Google, wenn ich einen Löschantrag gestellt habe?

    "Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten", schreibt das Unternehmen. "Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht."

    Wie lange dauert es, bis die Löschung erfolgt?

    Das ist noch unklar und dürfte auch von der Menge der Löschanträge abhängen, die jetzt bei Google eingehen.

    Was ist, wenn Google eine Entfernung ablehnt?

    Weigert sich das Unternehmen einen Link zu löschen, kann man den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten. Da Google seine deutsche Niederlassung in Hamburg hat, wäre also der Hamburger Beauftragte für Datenschutz zuständig.

    Werde ich informiert, wenn die Links gelöscht sind?

    Ja, Google will Nutzer über die Löschung informieren, sobald sie erfolgt ist.

    Was sind Googles nächste Schritte?

    Google arbeitet offenbar an einer anderen technischen Lösung, um Löschanträge zu ermöglichen. Diese soll das jetzige Formular ersetzen. "Wir werden die Implementierung von Entfernungsanträgen gemäß Europäischem Datenschutzrecht so bald wie möglich abschließen", heißt es auf der Seite. Bis dahin solle man das Formular nutzen.

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