Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt: Ärzte haben keinen Anspruch auf das Löschen von Bewertungen auf einem Internetportal. Anlass für die Verhandlungen war die Klage eines Gynäkologen aus München. Er hatte von den Betreibern eines Online-Bewertungsportals verlangt, sein Profil auf der Internetseite vollständig zu löschen.
Der Mediziner wollte nicht nur die Bewertungen über ihn von der Plattform entfernen lassen - auch sein Name, die Fachrichtung und die Anschrift sollten gelöscht werden. Dieser Forderung erteilte der BGH nun eine Absage. Die Begründung blieb vorerst allerdings noch unklar.
Recht auf Kommunikationsfreiheit
Der "Knackpunkt" des Falls liege in der Abwägung, ob das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung stärker wiege, als das Recht der Firma auf Kommunikationsfreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke in der BGH-Verhandlung am Dienstag.
Die Vorinstanzen hatten die Klage des Gynäkologen abgewiesen. Die Begründung: Das Recht des beklagten Münchener Internetunternehmens Jameda auf Kommunikationsfreiheit überwiege. Folglich dürfen die beruflichen Daten des Arztes erhoben, gespeichert und genutzt werden. dpa/AZ