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Fluggeräte: Was Sie über Drohnen wissen müssen

Fluggeräte

Was Sie über Drohnen wissen müssen

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    Faszinierendes Fluggerät: eine Drohne, hier die Phantom 4 von DJI, ein Profi-Gerät.
    Faszinierendes Fluggerät: eine Drohne, hier die Phantom 4 von DJI, ein Profi-Gerät. Foto: Michael Eichhammer

    Die unbemannte Luftfahrt liegt im Trend. Beliebt sind Drohnen aus mehreren Gründen. Zum einen erlauben sie einen anfängerfreundlichen Einstieg in das Hobby Modellflug. Während ein ferngesteuerter Flieger früher oder später zwangsläufig eine Bruchlandung hinlegt, wenn man die Finger von der Fernbedienung nimmt, bleibt eine Drohne, die plötzlich nicht mehr gesteuert wird, einfach in der Luft stehen.

    Menschen beim Tischtennis-Spiel.
    Menschen beim Tischtennis-Spiel. Foto: Michael Eichhammer

    Das andere Einsatzgebiet für die fliegenden Untertassen: Sind sie mit einer Kamera ausgestattet, können Drohnen ganz besondere Fotos und Videos machen. Von oben herab vermitteln sie einen völlig neuen Eindruck von vermeintlich vertrauten Orten. Wie spektakulär die Luftaufnahmen wirken, hängt natürlich auch von der Qualität der Kamera ab. Drohnen wie die Phantom 4 des chinesischen Herstellers DJI (Daten am Ende des Artikels) sind auf dem neuesten Stand der Bildtechnik. Bei einer Auflösung von 12 Megapixel sind die Fotos gestochen scharf und detailreich. Die Technik an Bord sorgt zudem dafür, dass die Luftaufnahmen nicht verwackeln.

    Fakten zu Drohnen

    GEWICHT: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen.

    STEUERUNG und SICHT: Der Drohnenpilot muss während des Betriebs sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Bemannten Luftfahrzeugen muss ein Drohnenpilot stets ausweichen. Steuern unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist verboten. 

    HÖHE: Die maximale Flughöhe darf bei gewerblicher Nutzung 100 Meter nicht übersteigen. Für alle, die eine Drohne in ihrer Freizeit steigen lassen, gilt eine Grenze von 762 Metern -  solange keine andere Regel dagegenspricht. In Großstädten mit internationalem Flughafen sind vielerorts nur 30 Meter erlaubt.

    ÜBERFLUG: Über Menschen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht. dpa

    Mindestens ebenso beliebt sind Videoaufnahmen aus der Vogelperspektive. Hier ist die Phantom 4 mit einer maximalen Videoauflösung von 4096 mal 2160 Pixeln ihrer Zeit voraus: Noch haben die wenigsten Haushalte einen Fernseher mit 4K-Auflösung. Auch bekannt als Ultra-HD bietet das Format die vierfache Pixelzahl als der derzeit übliche Full-HD-Standard.

    Meist handelt es sich um Quadrocopter, also Fluggeräte, die mit vier Rotoren ausgestattet sind. Mit einer maximalen Steiggeschwindigkeit von sechs Metern pro Sekunde und einer maximalen Fluggeschwindigkeit von 20 Metern pro Sekunde erlaubt beispielsweise die Phantom 4 flinke Flugmanöver, die mit einem ferngesteuerten Modell-Hubschrauber undenkbar wären.

    Der Verlauf der Isar von oben.
    Der Verlauf der Isar von oben. Foto: Michael Eichhammer

    Gelenkt wird mit zwei Steuerknüppeln auf der Fernsteuerung. Mit dem linken Steuerhebel beeinflusst man Höhe und Flugrichtung, mit dem rechten lenkt man die Drohne vor- oder rückwärts sowie seitwärts. Ein Smartphone oder Tablet lässt sich auf der Fernbedienung montieren. Mit der entsprechenden App sieht der Pilot beim Blick auf das Display mit den „Augen“ der Drohne.

    Das Lenken mit den Steuerknüppeln ist zwar intuitiv, doch es geht noch leichter: Per GPS weiß die Drohne, wo sie sich befindet. Die Funktion „TapFly“ erlaubt es, auf dem Smartphone-Bildschirm die gewünschte Richtung anzutippen und die Drohne bewegt sich selbständig dorthin. Mit „ActiveTrack“ kann man ein in Bewegung befindliches Objekt auf dem Bildschirm markieren. Einmal ins Fadenkreuz genommen, ist die Drohne auf dieses Objekt fixiert und wird ihm folgen – beispielsweise einem Sportler, dessen Training man filmisch dokumentiert.

    Hightech-Drohnen wie die Phantom 4 können Hindernissen selbständig ausweichen. Ganz auf den Autopiloten verlassen sollte man sich allerdings nicht, denn dieser funktioniert nur einwandfrei, wenn das Hindernis sich gut vom Hintergrund abhebt.

    Eine Luftaufnahme des Friedberger Baggersees. 
    Eine Luftaufnahme des Friedberger Baggersees.  Foto: Michael Eichhammer

    Eine weitere Situation, in der die Drohne mitdenkt: Versucht der Pilot sie so weit von der Startposition zu entfernen, dass die Akkuleistung für die Rückkehr nicht ausreichen würde, widersetzt sich das Fluggerät dem Befehl und entscheidet sich automatisch für die sichere Heimkehr. Ein wirklich nützliches Feature, denn im Höhenrausch kann es passieren, dass ein Pilot unbedingt ein weit entferntes Ziel erreichen will und darüber die Frage nach dem verbleibenden „Sprit“ vernachlässigt.

    Der Autopilot kann auch manuell aktiviert werden: ein Druck auf die Rückkehrtaste der Fernsteuerung und die Drohne kehrt selbständig zum Piloten zurück. 

    Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein – vermutete Liedermacher Reinhard Mey. Das sieht man beim Luftamt Südbayern ganz anders. Besitzer von Drohnen – im Amtsdeutsch „unbemannte Luftfahrtsysteme“ genannt – sollten nicht nur die Software ihrer Fluggeräte stets aktualisieren, sondern auch ihre Rechtskenntnisse über den Betrieb derselben.

    Was Drohnen-Piloten beachten müssen

    Eine Drohne ist nicht einfach nur ein nettes Spielzeug - wer sie steuert, nimmt am allgemeinen Luftverkehr teil. Der Verein für unbemannte Luftfahrtsysteme empfiehlt daher Folgendes:

    Vorgaben des Herstellers beachten. Funktionen der Drohne kennenlernen und prüfen, bevor man sie weit fliegen lässt.

    Wind, Witterung und Hindernisse beachten.

    Flugzeugen oder Hubschraubern stets ausweichen und die Drohne landen.

    Abstand zu öffentlichen Wegen und zu Hochspannungsleitungen unbedingt einhalten.

    Eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen.

    Vorgaben des Datenschutzes beachten. Wer Drohnenfotos oder -videos verkauft, darf keine Persönlichkeitsrechte verletzten.

    Nicht im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Flughafen fliegen lassen.

    Wer sein Fluggerät kommerziell nutzt, benötigt eine sogenannte Aufstiegserlaubnis. (AZ)

    Der überraschend schnelle Anstieg des unbemannten Luftverkehrs stellt den Gesetzgeber zunehmend vor die Frage, wie man mit dem Phänomen über unseren Köpfen umgehen soll. Die rechtlichen Regelungen für den Drohnenflug werden daher immer wieder aktualisiert. Dass unter Drohnen-Flugschülern noch zu viel gefährliches Halbwissen vorherrscht, beweisen Vorfälle wie der Crash einer Drohne am Münchner Olympiaturm. Das stürzende Fluggerät prallte Mitte November dieses Jahres in unmittelbarer Nähe einer Familie auf. Eigentlich dürfen Drohnen dort nur mit Sondergenehmigung aufsteigen.

    Der Hotelturm in Augsburg aus der Vogelperspektive.
    Der Hotelturm in Augsburg aus der Vogelperspektive. Foto: Michael Eichhammer

    Steuern kann eine Drohne grundsätzlich jeder. Betrieben werden darf das Fluggerät nur in Sichtweite des Steuernden. Dabei sollte eine maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschritten werden. An bestimmten Orten dürfen Drohnen generell nicht aufsteigen. Beispielsweise in Flughafennähe oder über Menschenansammlungen.

    Fremde Grundstücke dürfen zwar theoretisch überflogen werden, in der Praxis aber wird der Betreiber einer mit einer Kamera ausgestatteten Drohne aber beim Überfliegen des Nachbarsgartens das Persönlichkeitsrecht der Bewohner verletzen, so dass vom Spähflug in der Reihenhaussiedlung dringend abzuraten ist.

    Leichtere Vergehen werden als luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr liegt dagegen eine Straftat vor und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

    Hersteller wie DJI versuchen, die Flugsicherheit aktiv zu unterstützen und die Einschätzung von Gefahren nicht allein dem Piloten zu überlassen. Eine Drohne wie die Phantom 4 warnt, wenn an einer Stelle besondere Vorsicht gilt - beispielsweise in der Nähe von Elektrizitätswerken. Mit roter Farbe werden Flugverbotszonen markiert, beispielsweise im Radius von 1,5 Kilometern um einen Flughafen. Hier sorgt die Software dafür, dass das Gerät erst gar nicht aufsteigen kann.

    Allerdings gibt es Drohnen, denen dieses Feature fehlt – und Besitzer, denen die Einsicht in die Gefahrensituation fehlt. Zum technischen Fortschritt gehört also unbedingt auch, dass die Technik eingreift, wenn sie schlauer ist als ihr Besitzer

    Technische Daten der DJI Phantom 4

    Die Phantom 4 von DJI, ein Profi-Gerät.
    Die Phantom 4 von DJI, ein Profi-Gerät. Foto: Michael Eichhammer

    Hersteller: DJI

    Typ: Phantom 4

    Preis: ca. 1.000 Euro

    Gewicht: 1.380 g Max.

    Steiggeschwindigkeit: 6m/s

    Max Fluggeschwindigkeit: 20m/s

    Flughöhenbegrenzung: 121 Meter über Startpunkt

    Max. Flugzeit: 28 Minuten

    Auflösung: 12 Megapixel (max. Bildgröße: 4.000x3.000)

    Objektiv: entspricht 35mm-Format, f/2.8 auf Unendlich

    Belichtungszeit: 8 bis 1/8000 s

    Foto-Modi: Einzelbildaufnahme, Serienbildaufnahme, Belichtungsreihe, Zeitraffer, HDR

    Foto-Formate: JPEG, DNG (RAW)

    Video: bis zu UHD/4K (4.096x2.160)

    Videoformate: MP4/MOV (MPEG)

    Speicherkarten: Micro SD mit max.

    Speicherplatz 64 GB max.

    Übertragungsreichweite der Fernbedienung: 3,5 km bei direkter Sicht und ohne Störungen

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