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Prozess in Augsburg
21.04.2016

Nachbarschaftsstreit: Wollte Rentnerin junge Frau anfahren?

Der Nachbarschaftsstreit beschäftigt ständig die Gerichte.
Foto: Alexander Kaya

Seit Jahren herrscht in einem Doppelhaus im Landkreis Dillingen ein Kleinkrieg. Regelmäßig musste die Polizei eingreifen und die Gerichte schlichten. Nun eskalierte die Situation.

Vom Weihnachtsfrieden war an jenem Heiligabend im Jahr 2012 rein gar nichts zu spüren. Seit Jahren schwelte der Streit zwischen den beiden Parteien, die das Doppelhaus im Landkreis Dillingen bewohnen. In einer derartigen Intensität, dass schon überregionale Zeitungen darüber berichtet haben. Begonnen, erzählt die 49-jährige Bewohnerin der einen Hälfte, hat es ganz klassisch – an der gemeinsamen Hecke. Die habe die Nachbarin eines Tages einfach abgeschnitten. Von da an eskalierte die Situation immer weiter. Auch, und vor allem, wegen der Sache mit dem Klopfen. Ständig habe die Seniorin in der Haushälfte gegenüber geklopft. Immer wieder musste die Nachbarin die Polizei rufen. Zeitweise, sagt ein Beamter der PI Dillingen, habe der Streit der beiden Parteien zwei bis drei Kollegen allein beschäftigt. Etwa 60 bis 70 Anzeigen wegen Ruhestörung habe es gegen die 89-Jährige gegeben. Und dann kam der Weihnachtsabend 2012.

Da kam die Schwester der mittlerweile 89-jährigen Nachbarin zu Besuch. Sie wollte ihr etwas zu essen bringen, danach mit ihr in die Christmette fahren. Doch der Parkplatz direkt vor der Tür war besetzt. Wutentbrannt soll die Rentnerin daraufhin bei den Nachbarn geklingelt haben. „Ihr Schweine parkt schon wieder auf meinem Parkplatz“, soll sie geschrien, Fotos von den Autos gemacht haben. Und als der Freund der Tochter schließlich umparkte, mit ihrem Auto losgerollt sein. Da stand die Tochter der Nachbarin noch auf der Straße. Nur mit einem Sprung, und weil sie ihre Mutter wegzog, habe die junge Frau sich retten können, sagen Zeugen. Auch wenn die heute 76-Jährige nur Schrittgeschwindigkeit gefahren sei, „es war ein richtiger Schock für mich“, so die Mutter.

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