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Gemeinderat Villenbach: Urnengräber in Form eines Auges angelegt

Gemeinderat Villenbach

Urnengräber in Form eines Auges angelegt

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    Nun sind alle Details bezüglich der Urnengräber im Friedhof von Wengen geklärt. Sie können belegt werden.
    Nun sind alle Details bezüglich der Urnengräber im Friedhof von Wengen geklärt. Sie können belegt werden.

    Nun sind sämtliche Vorgaben bezüglich der Urnengräber in Wengen beschlossen. „Ein Antrag auf Umbettung wurde bereits gestellt, dem kann nun entsprochen werden“, erklärte Villenbachs Bürgermeister Werner Filbrich in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag. Mehrfach stand das Thema auf der Tagesordnung in den vergangenen Monaten. Nachdem das Areal, das in Form eines Auges angelegt ist, bereits fertig bepflanzt ist, fehlen nur noch die Grabplatten. Die werden erst kommen, sobald die Angehörigen der Verstorbenen diese selbst gekauft haben. Ansonsten müsste die Gemeinde mit rund 5000 Euro in Vorleistung gehen, je nach Lieferant mehr oder weniger. Über den Preis können nun die Angehörigen selbst entscheiden, auch dass manche die Grabplatten mitnehmen möchten, wenn sie wegziehen, war ein Gesichtspunkt bei der Entscheidung. Damit wie gewünscht alle gleich aussehen, ist nun in der Friedhofssatzung festgehalten: Es sind nur liegende keilförmige Grabplatten aus frost- und witterungsbeständigen Schwarz-Schwedisch Naturstein zugelassen, alle sichtbaren Flächen und Kanten poliert. Die Inschrift ist mit gemeißelten Buchstaben in weißer Farbe anzubringen, keine aufgesetzten Buchstaben sind erlaubt. Die Gestaltung bleibt den Nutzungsberechtigten überlassen, jedoch ohne fest angebaute Schmuckelemente. In die Gebührensatzung wurde aufgenommen, dass die Nutzung für zwölf Jahre 120 Euro kostet.

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