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Donau-Ries-Kreis: Kaum Abschiebungen aus dem Landkreis möglich

Donau-Ries-Kreis

Kaum Abschiebungen aus dem Landkreis möglich

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    Das deutsche Asylrecht gilt für wirklich politisch beziehungsweise religiös Verfolgte. Indessen ist es für den Rechtsstaat schwer, Abgelehnte zurückzuführen. Im Landkreis wären 84 Personen sofort ausreisepflichtig.
    Das deutsche Asylrecht gilt für wirklich politisch beziehungsweise religiös Verfolgte. Indessen ist es für den Rechtsstaat schwer, Abgelehnte zurückzuführen. Im Landkreis wären 84 Personen sofort ausreisepflichtig.

    Es ist kaum in Zweifel zu ziehen, dass das Thema die Bundestagswahlen mitentschieden hat: Migration und der richtige Umgang mit dem Komplex „Asyl und Flucht“ sorgt an der Basis nach wie vor für rege Debatten, vor allem dort, wo größere Unterkünfte für Asylbewerber stehen – etwa in Donauwörth. In direkten Zusammenhang steht auch das Thema „Abschiebungen“ von jenen, die per Beschluss nicht bleiberechtigt sind. Ihre Zahl im Landkreis Donau-Ries ist einerseits sehr deutlich – andererseits liegt sie im Unklaren. Ein Widerspruch, der seinen Ursprung in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde hat.

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