Ried/Baindlkirch Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München lehnt wie zuvor das Verwaltungsgericht in Augsburg das Bürgerbegehren gegen den geplanten Hühnermastbetrieb in Baindlkirch ab. Laut einer Pressemitteilung lässt sich die Bürgerinitiative zur Erhaltung der Lebensqualität in Ried davon nicht unterkriegen und hat bereits mit der erneuten Sammlung von Unterschriften begonnen. Die Fragestellung des zweiten Bürgerbegehrens greift das auf, was die Richter monierten.
Urteil