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Kommunalgesetzgebung: Verjährungsfrist bereitet Gemeinde Kissing Sorgen

Kommunalgesetzgebung

Verjährungsfrist bereitet Gemeinde Kissing Sorgen

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    Nach der Entscheidung der Landtags-CSU, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, wird in vielen Gemeinden über die Folgen für den Haushalt diskutiert. In Kissing beschäftigt die Verwaltung aber noch eine weitere Regelung im Zusammenhang mit dem Straßenausbau. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass gemäß dem bayerischen Kommunalabgabengesetz zum Stichtag 1. April 2021 eine Verjährungsfrist bei Anlagen eintritt, bei denen seit Beginn der erstmalig endgültigen Herstellung mehr als 25 Jahre vergangen sind. Dieses Thema sei in finanzieller Hinsicht sowohl für die Gemeinden als auch für die Anlieger von höchstem Interesse, da nach dieser Verjährungsfrist keine Erschließungs-, sondern nur noch Ausbaubeiträge erhoben werden dürfen.

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