Viele freuen sich wie kleine Kinder auf Silvester 2017. Schließlich sind es nur noch wenige Tage bis zum 31. Dezember 2017. Zum Jahreswechsel verabschieden die gutmütigen "Feuerteufel" das alte Jahr mit einem Knall- und Lichtspektakel.
Die Kassen sind gefüllt, die Vorstellungen über die benötigten Böller, Raketen und Feuerwerkbatterien über Monate gereift. Einziges Hindernis bisher: Böller und Co. sind im Handel noch nicht erhältlich. Der Verkauf ist vom Gesetzgeber strikt geregelt und findet nur an den letzten drei Werktagen des Jahres statt. Über 100 Millionen Euro lassen sich die Deutschen die private Böllerei Jahr für Jahr kosten.
Ab wann lassen sich Böller und Raketen kaufen?
Da Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, geht es am Donnerstag, den 28. Dezember 2017, mit dem Verkauf los. Wer aus dem vollen Böller-Sortiment schöpfen möchte, sollte am Donnerstag seinen Einkaufswagen füllen. Wer bis zum letzten Einkaufstag, Samstag, den 30. Dezember, wartet, muss sich mit dem Begnügen, was die Baller-Kollegen übrig ließen.
Augen auf beim Böller-Kauf: Nur geprüfte Feuerwerksartikel sind sicher
Beim Kauf von Böllern und Raketen sollte man genau hinschauen. Vor allem diejenigen, die ihre feurigen Schätze im Internet oder auf Märkten in Polen oder Tschechien erwerben. Schon so mancher "Sprengmeister" sprengte sich mit seinen Krachern direkt ins Krankenhaus. Illegales Silvesterfeuerwerk ist lebensgefährlich! Ungeprüfte Böller sind deshalb so gefährlich, weil sie oft neben Schwarzpulver ein viel stärker reagierendes Gemisch enthalten.
Wer sein Feuerwerk unbeschadet abbrennen will, sollte nur geprüfte Feuerwerkskörper mit deutscher Gebrauchsanleitung kaufen. Diese sind sehr leicht an einer Registriernummer und dem CE-Zeichen (für europäische Richtlinien) in Verbindung mit der Kennnummer 0589 der Prüfstelle BAM zu erkennen. Die Kennnummer steht am Anfang jeder Registriernummer. Danach folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer.
Böller und Raketen gehören zur Klasse F2, Knallerbsen zu F1
Unter die Klasse F1 fallen harmlose Feuerwerksartikel wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Interessenten können Feuerwerkskörper der Klasse F1 das ganze Jahr über kaufen und benutzen. Freigegeben sind sie für Kinder ab 12 Jahren.
Anders sieht es bei Raketen und lauten Böllern aus. Diese Feuerwerkskörper gehören zur Klasse F2. Der Verkauf dieser Artikel ist nur an Personen über 18 Jahre gestattet und zeitlich auf die letzten drei Werktage des Jahres begrenzt.
In der Wohnung ist maximal 1 Kilo Feuerwerkskörper zulässig
Gefahren lauern nicht nur beim Kauf und Abbrennen von Böllern und Raketen. Auch das eigene Zuhause ist gefährdet. In Wohnungen erlaubt der Gesetzgeber nur eine Menge von maximal 1 Kilo Feuerwerk. Das 15-Fache - 15 Kilo - sind in einem Schuppen oder einer Einzelgarage zulässig.
Feuerwerker sollten außerdem beachten, Böller und Raketen kühl und trocken zu lagern. Feuchtigkeit kann Feuerwerkskörper unbrauchbar machen, Hitze zu einer Explosion führen. Wie an Tankstellen gilt im Böller-Lagerraum striktes Rauchverbot und kein offenes Feuer.
Zünden von Böllern und Raketen ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt
Zu guter Letzt noch die Frage, wann es Freizeit-Pyrotechniker erlaubt ist, es ordentlich krachen oder leuchten zu lassen. Städte und Gemeinden gestatten Feuerzauber der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar. Bei den Uhrzeiten gibt es keine einheitliche Linie, das wird individuell geregelt. Wer sich nun wundert, dass der Nachbar an seinem Geburtstag mitten im Juli ein Feuerwerkspektakel in den Himmel gezaubert hat und das weder Feuerwehr noch Polizei kümmerte: Ausnahmegenehmigungen können jederzeit beantragt werden.
Das sollten Sie wissen:
- Böller- und Raketenverkauf ist vom 28. bis 30. Dezember 2017
- Kaufen Sie nur geprüfte Feuerwerkskörper. Achten Sie auf Registriernummer und CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer 0589 der Prüfstelle BAM und der Feuerwerkskategorie F1 oder F2
- In Wohnungen maximal 1 Kilogramm Böller und Raketen lagern, in Schuppen oder Einzelgaragen maximal 15 Kilogramm
- Feuerwerkskörper trocken aufbewahren und in der Nähe weder Rauchen noch mit offenem Feuer hantieren
- Zünden von Böllern, Raketen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Klasse F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die genauen Uhrzeiten variieren von Städten und Gemeinden. An allen anderen Tagen bedarf es einer Sondergenehmigung.
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