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Black Friday 2017: Angebote am "Black Friday": So schützen Sie sich vor Abzocke

Black Friday 2017

Angebote am "Black Friday": So schützen Sie sich vor Abzocke

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    Preissturz: Solche Rabatte sind am Black Friday in den USA eher die Regel als die Ausnahme.
    Preissturz: Solche Rabatte sind am Black Friday in den USA eher die Regel als die Ausnahme. Foto: Verena Wolff, dpa (Symbolbild)

    Das Datum steht schon lange fest: Der Tag nach dem amerikanischen Erntedankfest "Thanksgiving", das am kommenden Donnerstag stattfindet, ist traditionell der "Black Friday". Schon in den frühen Morgenstunden stehen die Menschen in den USA in langen Schlangen vor Geschäften an, viele sparen ihr Geld für diesen einen Tag auf. Denn der schwarze Freitag ist eine wahre Rabattschlacht - Händler überbieten sich gegenseitig mit Sonderangeboten und Schnäppchen und Kunden prügeln sich um Restposten.

    In den USA gilt der "Black Friday" als Auftakt zum Weihnachtsgeschäft und ist der umsatzstärkste Tag im Jahr. Kein Wunder, dass auch deutsche Händler die Tradition der 24-Stunden-Preisschlacht aufgreifen. Vor elf Jahren startete Apple mit speziellen Angeboten, die an diesen einen Tag gebunden waren, mittlerweile beteiligen sich Händler aus allen Sparten. Ein Rabatt von bis zu 90 Prozent ist nicht unüblich.

    Warum heißt der "Black Friday" Schwarzer Freitag?

    Genau geklärt ist die Herkunft des Namens "Black Friday" nicht. Aber es gibt Theorien dazu.

    Die schwarze Masse: Eine Theorie ist folgende: Die Menschenmassen auf den Straßen und in den Einkaufszentren erscheinen aus der Entfernung wie eine einzige schwarze Masse.

    Dies könnte eine Anspielung auf das Chaos nach dem Börsencrash von 1929 sein, als viele Menschen noch ihre Ersparnisse in letzter Minute von den Banken zu retten versuchten und daher massenweise auf den Straßen umherliefen.

    Keine roten Zahlen mehr. Eine weitere Theorie ist die, dass an diesem Tag die Händler die Chance haben, aus dem Minus herauszukommen – also statt roter Zahlen schwarze zu schreiben.

    Dazu passt übrigens auch der Hinweis, die Händler hätten an diesem Tag vom Geldzählen schwarze Hände.

    Black-Friday: Nicht jeder Rabatt ist tatsächlich so hoch, wie er scheint

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte in der Vergangenheit jedoch fest: "Durchschnittlich lagen die Preisreduzierungen an solchen Rabatttagen statt versprochener weit über 50 Prozent real nur bei unter 20 Prozent." Grund dafür sei, dass sich der Nachlass an der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) der Hersteller orientiere, die aber kein Händler wirklich verwende - die UVPs seien als "Mondpreise" in Verruf geraten.

    Online-Shoppern empfiehlt die Verbraucherzentrale, Suchmaschinen im Internet zu nutzen, um Preise zu vergleichen. Um ein verlässliches Ergebnis zu bekommen, sollten zwei Suchmaschinen verwendet werden. Findet sich so kein günstigeres Angebot, ist der Black-Friday-Deal wirklich ein Schnäppchen.

    Um sich besser von den Händlern vor Ort abzuheben, veranstalten viele Online-Händler nicht nur einen "Black Friday", sondern auch einen "Cyber Monday", der drei Tage später stattfindet, oder gar eine ganze Woche, in der ein Rabatt auf den nächsten folgt.

    Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern sagt: "Wichtig ist auch, darauf zu achten, nicht auf einen Fake-Shop hereinzufallen. Hier lohnt sich immer ein Blick ins Impressum. Ist kein oder nur ein unzureichendes Impressum vorhanden, sollte von dem Kauf Abstand genommen werden, auch oder gerade dann, wenn die Preise besonders niedrig erscheinen."

    Cyber-Monday: Nicht unter Druck setzen lassen

    Ein weiterer Tipp der Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich beim Online-Kauf nicht unter Druck setzen. Weder von tickenden Uhren, noch von schrumpfenden Bestandsbalken. Haben Sie doch zugegriffen und bereuen den Verkauf zeitnah, kann zum Beispiel bei Amazon eine Bestellung kostenlos storniert werden. Ist es dafür zu spät, kann die Ware in der Regel bis zu 14 Tage später zurückgeschickt und der Kauf widerrufen werden. Im stationären Handel hingegen gebe es ein solches Widerrufsrecht grundsätzlich nicht, sagt Grasl. Hier seien Verbraucher bei einer Rückgabe auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. "Etwas anderes gilt nur, wenn die Ware mangelhaft ist. Die Gewährleistungsrechte stehen Verbrauchern immer zu, unabhängig davon, auf welchem Weg die Ware gekauft wurde." AZ

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