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Finanzen: Damit nach der Hochzeit kein Geld verloren geht

Finanzen

Damit nach der Hochzeit kein Geld verloren geht

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    Der richtige Strauß, das perfekte Kleid und die passenden Ringe: Viele Paare bereiten ihre Hochzeit akribisch vor. Die Zeit danach gerät manchmal in Vergessenheit.
    Der richtige Strauß, das perfekte Kleid und die passenden Ringe: Viele Paare bereiten ihre Hochzeit akribisch vor. Die Zeit danach gerät manchmal in Vergessenheit. Foto: Fotolia

    Augsburg Was gibt es nicht alles zu organisieren, wenn zwei Menschen heiraten wollen: Schon Monate vorher wird nach dem passenden Lokal Ausschau gehalten, nach dem schönsten Brautkleid, dem ausgefallensten Hochzeitsauto. Auch dieses Jahr werden sich voraussichtlich wieder über 380000 Paare bundesweit das Jawort geben. Planungen für den Alltag danach würden dagegen gern vertagt oder vergessen, sagt Bianca Boss, Sprecherin des Bunds der Versicherten (BdV). Dabei könne man viel Geld sparen.

    Steuervorteil Dass sich Heiraten auch wegen des Finanzamts lohnt, gilt dann, wenn einer der Eheleute besser verdient als der andere. Sind die Einkünfte etwa gleich hoch, tendiert der Steuervorteil gegen null. Der Grund dafür ist das Ehegatten-Splitting, das auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Dabei kommt das Einkommen des Paares in einen Topf und wird zu gleichen Teilen auf beide verteilt. Der Mehrverdiener rutscht dadurch weniger in die Steuerprogression, also in die überproportional steigende steuerliche Belastung für höhere Einkommen. Werden Eheleute zusammen veranlagt, dürfen Verluste und Einkünfte verrechnet werden. Das ist dann möglich, wenn der eine als Angestellter ein festes Gehalt hat, der andere als Selbstständiger öfter mal Miese einfährt und deshalb wenig bis gar keine Steuern zahlen muss. Das Minus des Selbstständigen senkt dann die Steuerlast des Paares.

    Steuerklassen Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Optionen: Entweder ein Mix aus Steuerklasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen. Oder IV/IV, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, ist der Mix aus den Klassen III und V in der Regel empfehlenswerter als IV und IV. Als dritte Option ist die Kombi IV/IV mit Faktor wählbar. Sie bietet sich ebenfalls bei etwa gleichem Verdienst an, wie Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erläutert. Wichtig: Ein optimaler Mix der Steuerklassen senkt nicht die Gesamtsteuerbelastung des Paares. Er verschafft dem Paar aber monatlich mehr finanziellen Spielraum und kann Nachzahlungen ans Finanzamt vermeiden. Eine Steuerklassenänderung ist jederzeit möglich, spätestens bis 30. November eines Jahres.

    Krankenkasse Hört ein Partner nach der Hochzeit auf zu arbeiten, etwa um Kinder zu betreuen, endet seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ist sein Partner Kassenmitglied, kann er sich bei dessen Kasse beitragsfrei mitversichern. Anders sieht es aus, wenn der Partner privat versichert ist. Dann scheidet eine kostenlose Mitversicherung aus. Der oder die Betroffene muss sich entweder selbst um eine private Krankenversicherung bemühen oder sich freiwillig gesetzlich versichern. Auch das kann ins Geld gehen. Hat zum Beispiel die Frau kein eigenes Arbeitseinkommen mehr, nimmt die Krankenkasse die Hälfte des Lohns des Mannes und berechnet auf dieser Basis ihre Beiträge. Sind beide Partner privat versichert, ändert sich nichts – die Prämien bleiben konstant, auch wenn einer nicht mehr arbeitet.

    Policen Verheiratete müssen eine Namensänderung ihren Versicherungen mitteilen. Grundsätzlich sollten sie vorher ihre Policen abgleichen. Das kann ordentlich Geld sparen. Viele Policen wie Rechtsschutz- oder Auslandskrankenversicherung lassen sich problemlos zusammenlegen. Der Bund der Versicherten rät, den jüngeren Vertrag oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz aufzuheben und den Partner dann in die Bestandspolice aufzunehmen. Besitzen beide eine Privathaftpflicht, akzeptieren Versicherer eine Heirat meist als Kündigungsgrund. Ähnliches kann auch für die Hausratversicherung gelten. Außerordentlich kündigen darf das Paar immer dann, wenn die Prämie nach dem Umzug in eine andere Tarifzone teurer wird, so der BdV. Auch auf die KFZ-Police können Hochzeit und Umzug einen Einfluss haben.

    Kündigung Zieht ein Partner in die Wohnung des anderen, kann er nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Wer zum neu Angetrauten umsiedelt, hat in seiner bisherigen Wohnung aber kein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat. Er muss die festgelegten Fristen berücksichtigen, was bedeutet: Dem Vermieter rechtzeitig Bescheid geben und kündigen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden. Mietrechtsexperten empfehlen für die neue gemeinsame Bleibe, dass beide Eheleute den Vertrag unterschreiben. Steht nur einer im Mietvertrag, könnte er den anderen jederzeit auf die Straße setzen, wenn er Tisch und Bett plötzlich doch nicht mehr mit ihm teilen möchte. Außerdem wichtig: Mietet ein Paar gemeinsam, sind auch beide zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn einer bei Trennung auszieht. Für den Vermieter bleiben sie Gesamtschuldner.

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