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Gesetzesänderungen: Das ändert sich am 1. Oktober 2016

Gesetzesänderungen

Das ändert sich am 1. Oktober 2016

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    Gesetzesänderungen ab 1. Oktober 2016: Für Verbraucher treten wieder einige wesentliche Änderungen in Kraft.
    Gesetzesänderungen ab 1. Oktober 2016: Für Verbraucher treten wieder einige wesentliche Änderungen in Kraft. Foto: Jan-Philipp Strobel (dpa)

    Am 1. Oktober 2016 ändert sich für die Deutschen wieder Einiges. Gesetzänderungen und Neuregelungen betreffen diesen Monat allerdings nicht jeden. Ein Überblick über die wichtigsten  Neuerungen in Deutschland.

    Vertragskündigungen ab 1. Oktober auch per Mail oder Fax möglich

    Für Vertragskündigungen sind vom 1. Oktober an keine unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Es gilt nur noch die Textform. Das heißt: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Die sogenannte Schriftform, die aus Text und Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

    Neue Vorgaben in Arbeitsverträgen

    Obige Änderungen haben auch für Arbeitsverträge große Bedeutung. Fast jeder Arbeitsvertrag enthält nämlich eine sogenannte Ausschluss- oder Verfallklausel. Diese legt fest, innerhalb welcher Frist Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dem anderen gegenüber Ansprüche geltend machen kann. Das könnte zum Beispiel Anspruch auf Überstundenausgleich sein.

    Bisher ist es noch erlaubt, in Arbeitsverträgen für diese Geltendmachung „Schriftform“ vorzuschreiben. Das wird ab 1. Oktober 2016 anders. Von da an genügt laut § 309 Nr. 13 BGB die "Textform" - Arbeitnehmer können ihren Überstundenausgleich dann zum Beispiel auch per Mail einfordern.

    Das ändert sich noch zum 1. Oktober: EinsPlus und ZDFkultur schalten ab

    Patienten haben Anspruch auf Medikationsplan

    Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind und dauerhaft mindestens drei Arzneimittel einnehmen, haben ab 1. Oktober Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan. Den sollen die Ärzte erstellen, Apotheker können ihn auf Wunsch des Patienten aktualisieren. Zunächst gibt es den Plan nur auf Papier. Ab 2018 soll der Medikationsplan aber auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. "Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin", so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

    Sender EinsPlus und ZDFkultur schalten ab

    EinsPlus und ZDFkultur werden in der Nacht zum 1. Oktober abgeschaltet. Die beiden Sender weichen dem neuen Jugendangebot, das am 1. Oktober den Betrieb aufnimmt - wenn auch ausschließlich im Netz. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vor knapp zwei Jahren war beschlossen worden, aus finanziellen Gründen auf EinsPlus und ZDFkultur zu verzichten und stattdessen ein Angebot für die jungen Zuschauer auf die Beine zu stellen.

    Stromverbraucher können abgeschaltet werden

    Große Stromverbraucher können auch weiterhin zum Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz abgeschaltet werden, etwa wenn die Sonne nicht scheint. Sie erhalten dafür eine Vergütung. Eine Verlängerung der seit 2013 geltenden Verordnung zu abschaltbaren Lasten wird zum 1. Oktober bis Ende Juni 2022 verlängert. (AZ)

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