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Lufthansa-Streik
23.11.2016

Lufthansa-Piloten streiken gleich zwei Tage - Tipps für Reisende

Der Streik bei der Lufthansa hat am Mittwoch begonnen.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

Streik bei der Lufthansa: Zehntausende Passagiere müssen heute und morgen warten - oder umplanen. Welche Flüge betroffen sind und welche Rechte Reisende haben.

Die Piloten der Lufthansa haben am Mittwochmorgen mit ihrem Streik begonnen, den sie auch auf Donnerstag ausweiten. Allein heute sind rund 100.000 Passagiere auf Lang- und Kurzstreckenverbindungen betroffen. Am Donnerstag wird die Lufthansa noch einmal über 900 Flüge streichen.

Am Münchner Flughafen blieb die Lage am Mittwochmorgen trotz des Pilotenstreiks ruhig. Viele Passagiere hatten sich offenbar auf die massiven Ausfälle bei der Fluggesellschaft eingestellt und waren erst gar nicht zum Flughafen gekommen. Den wenigen Betroffenen vor Ort wurden Umbuchungen angeboten.

Zugleich kritisierte die Lufthansa die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) für den auf zwei Tage angesetzten Pilotenstreik scharf. Jeder Streiktag sei ein "trauriger Tag für die Lufthansa", sagte Konzernsprecher Martin Leutke. Das Unternehmen habe Angebote gemacht, die Gewerkschaft sei aber "offenbar mehr an einer Eskalation interessiert als an einer zielorientierten Lösung des Konflikts", sagte Leutke.

Welche Flüge sind vom Streik am Mittwoch und Donnerstag betroffen? Und welche Rechte haben Passagiere dann? Hier die wichtigsten Antworten.

Lufthansa-Streik aktuell: Fällt mein Flug aus?

Welche Flüge vom Streik aktuell betroffen sind, darüber informiert die Lufthansa hier auf ihrer Webseite. Der Flughafen München informiert hier über Verspätungen und gestrichene Flüge.

Lesen Sie dazu auch

Flüge, die von Lufthansa CityLine, Germanwings, Eurowings, Air Dolomiti, Austrian Airlines, SWISS und Brussels Airlines durchgeführt werden, sind von den Streiks am Mittwoch nicht betroffen.

Rechte: Kann ich einen gestrichenen Flug stornieren?

Ja, einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück.

Kann ich durch den Lufthansa-Streik heute umbuchen?

Lufthansa bietet ab sofort eine kostenfreie Umbuchung an, "um Lufthansa-Passagieren Planungssicherheit zu geben", wie es heißt. Wer ein Lufthansa/ SWISS/ Austrian Airlines oder Brussels Airlines-Ticket für Flüge am 23. November 2016 ab Deutschland hat, kann dieses einmalig kostenlos online unter
Meine Buchungen umbuchen.

Mein Flug ist verspätet. Welche Ansprüche habe ich?

Verspätet sich der Flug wegen des Streiks, stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Bei einer kürzeren Flugstrecke von maximal 1500 Kilometern haben die Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke und Mahlzeiten.

Ist der Flug zwischen 1500 und 3500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Langstreckenflügen von 3500 und mehr Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenfalls muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Bekomme ich eine Entschädigung als Streik-Betroffener?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks - wie zum Beispiel auch miserables Wetter - als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigung gibt es daher nicht. dpa

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