Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Einigung mit Unfallversicherung: Müllautos dürfen weiterhin rückwärts in Sackgassen fahren

Einigung mit Unfallversicherung

Müllautos dürfen weiterhin rückwärts in Sackgassen fahren

    • |
    Müllautos dürfen weiterhinim Rückwärtsgang in Sackgassen fahren.
    Müllautos dürfen weiterhinim Rückwärtsgang in Sackgassen fahren. Foto: P. Pleul/Archiv (dpa)

    Autos der Müllabfuhr dürfen weiterhin rückwärts in Sackgassen fahren, um dort Mülltonnen zu leeren. Das Rückwärtsfahren bleibe erlaubt, "wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden", sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Entsorgungswirtschaft (BDE), Peter Kurth, der "Mitteldeutschen Zeitung" vom Dienstag. Die Gesetzliche Unfallversicherung hatte für ein generelles Verbot plädiert, weil es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen gekommen war.

    Rückfahrverbot für Müllautos vom Tisch

    Vorgeschrieben beim Rückwärtsfahren ist nach Angaben Kurths nach wie vor ein Einweiser. Ein Müllfahrzeug darf aber alternativ auch mit einem Fahrassistenzsystem ausgerüstet sein, das eine automatische Notbremsung einleitet, wenn sich Hindernisse hinter dem Lkw befinden.

    Ein Rückfahrverbot für Müllautos hätte vor allem die Anwohner getroffen: Sie hätten dann ihre Mülltonnen zu zentral gelegenen Sammelplätzen ziehen müssen. Das wäre laut BDE vor allem Senioren und Menschen mit Behinderung nicht zuzumuten gewesen. afp/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden