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Gesetzesänderungen: Neue Gesetze: Das ändert sich ab 1. Juni in Deutschland

Gesetzesänderungen

Neue Gesetze: Das ändert sich ab 1. Juni in Deutschland

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    Neue Gesetze in Deutschland ab 1. Juni 2016: Verbraucher müssen sich auch im neuen Monat wieder auf einige Neuerungen einstellen - darunter beim Lärmschutz.
    Neue Gesetze in Deutschland ab 1. Juni 2016: Verbraucher müssen sich auch im neuen Monat wieder auf einige Neuerungen einstellen - darunter beim Lärmschutz. Foto: Tobias Kleinschmidt (dpa)

    Neue Gesetze ab Juni 2016: Die große Rentenerhöhung wird es erst im Juli geben, und vieles beim Thema Steuern und Versicherungen hat sich bereits in den vergangenen Monaten geändert. Trotzdem gibt es ein paar interessante Gesetzesänderungen und Neuerungen ab morgen.

    Hier der Überblick über neue Gesetze, Verordnungen und Regelungen.

    Lärmschutz während Fußball-EM in Deutschland gelockert

    Während der Fußball-EM vom 10. Juni bis 10. Juli wird es viele öffentliche Fußballübertragungen geben, auch in Nachtstunden. Gut jedes zweite EM-Spiel wird erst um 21 Uhr angepfiffen. Ab 22 Uhr - wenn gerade erst die zweite Halbzeit beginnt - ist jedoch allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt.

    Weil diese Marke beim "Public Viewing" meist überschritten wird, hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, damit die Städte und Gemeinden im Juni und Juli "Public Viewing" trotz Lärmschutzes genehmigen können. Besonders überraschend kam das freilich nicht: Es gibt schon seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.

    Gesetzesänderung ab 1. Juni: Girokonto für alle kommt als Basiskonto

    Neu ab 1. Juni 2016: Menschen müssen in Deutschland keinen festen Wohnsitz mehr nachweisen, um bei der Bank ein Girokonto zu bekommen. Das im Februar verabschiedete Zahlungskontengesetz verpflichtet die deutschen Geldinstitute dazu, jedermann ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen wie ein- und Auszahlungen oder Überweisungen ("Basiskonto") einzurichten.

    Damit haben es künftig auch Obdachlose, geduldete Flüchtlinge oder verschuldete Menschen leichter, bei der Bank ein Konto zu bekommen.

    Befristetes Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten

    Die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie geht oft mit großen und jahrelangen finanziellen Verpflichtungen einher. Manche Häuslebauer würde daher gerne irgendwann aus ihrem Immobilienkredit aussteigen, können dies aber in Zukunft nicht mehr zu jedem Zeitpunkt tun: Das Widerrufsrecht vieler Immobilienkredite bekommt ab Juni eine Frist gesetzt.

    Bislang galt die Widerrufsmöglichkeit wegen einer fehlerhaften Klausel in vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen unbegrenzt, künftig soll sie spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen ablaufen. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Wer noch einen Vertrag mit "ewigem Widerrufsrecht" hat, muss sich bis zum 21. Juni entscheiden, ob er davon Gebrauch machen will.

    DVB-T2: Neues digitales Antennenfernsehen startet Testbetrieb

    Zum Monatsbeginn startet in Deutschland der Testbetrieb von DVB-T2. Dahinter verbirgt sich ein neuer Standard für das digitale Antennenfernsehen, das hierzulande seit 2002 verfügbar ist. Künftig sind auch HD-Übertragungen möglich. Zudem wollen auch private Anbieter wieder auf den Zug der terrestrischen Verbreitung ihrer Programme aufspringen, nachdem sie zuletzt abgesprungen waren. Allerdings soll es RTL, Sat.1 & Co. künftig nur gegen Aufpreis geben. Während der Probephase ab 31. Mai ist unser Verbreitungsgebiet teilweise über den Sender München abgedeckt. Auch private Anbieter übertragen ihre Programme dann hochauflösend und unverschlüsselt. Letzteres soll sich ab 2017 im Regelbetrieb ändern. Dann wollen die privaten Anbieter Geld sehen. Für 2019 ist die Abschaltung des bisherigen DVB-T-Angebotes geplant.

    Neue Gesetze ab 1. Juni: Bei Bankpleite schneller Geld zurück

    Geht eine Bank oder Sparkasse pleite, bekommen Kunden ihre Einlagen künftig binnen sieben Arbeitstagen zurück. Derzeit darf die Rückgabe des Geldes bis zu 20 Tagen dauern, berichtet die Verbraucherzentrale. Ab 1. Juni 2016 gilt in Deutschland die kürzere Frist, in der gesamten Europäischen Union spätestens dann 2024.

    Erleichterte Impfvorschriften bei Gelbfieber

    In vielen Ländern Mittel- und Südamerikas und Afrikas muss man eine Impfung gegen Gelbfieber vorweisen, um überhaupt einreisen zu dürfen. Die Vorschriften dafür werden ab Juni 2016 aber gelockert, berichtet die Pharmazeutische Zeitung. Während der Impfschutz bislang alle zehn Jahre aufgefrischt werden musste, reiche künftig eine einmalige Impfung für lebenslangen Schutz. Grund für die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) seien neue Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO). (AZ)

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